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Verwaltungsgericht erteilt Hirzler Fusionsgegnern eine Abfuhr

Eine herber Rückschlag für die Fusionsgegner im Hirzel: Das Verwaltungsgericht weist ihre Beschwerde in allen Punkten ab.
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Der Rechtsstreit zwischen Fusionskritikern und der Gemeinde Hirzel ist seit der Urnenabstimmung vom 25. September letzten Jahres ein zähes Ringen. Die Hirzler Beschwerdeführer bekämpfen die vor fast einem Jahr beschlossene Eingemeindung von Hirzel in Horgen vehement. Drei Rechtsverfahren haben sie losgetreten: einen Stimmrechtsrekurs, eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung und eine Gemeindebeschwerde. Das Urteil zu Letzterer hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch veröffentlicht.

Die Gemeindebeschwerde wurde, wie zuvor bereits vom Bezirksrat, klar abgewiesen. In ihrer Gemeindebeschwerde monierten die Beschwerdeführer, dass der Fusionsvertrag mehrfach gegen übergeordnetes Recht verstosse und in einem verfassungsrechtlich unzulässigen Verfahren ausgearbeitet worden sei. Das Verwaltungsgericht weist wie zuvor bereits der Bezirksrat all diese Beschwerdepunkte ab. Der Zusammenschlussvertrag der Gemeinden Hirzel und Horgen ist damit rechtens. «Wir waren zwar stets überzeugt, und auch sicher, richtig vorgegangen zu sein, dennoch ist es eine Erleichterung, dies nun Schwarz auf Weiss zu sehen», sagt Gemeindepräsident Markus Braun (parteilos).

Kosten von rund 5000 Franken

Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zudem kommt zu den Gerichtskosten eine Parteientschädigung hinzu – obwohl dies eher unüblich ist. Das Gemeinwesen hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung: «Doch verursachte die Prozessführung hier aufgrund der Fragestellungen und der ausführlichen Eingaben besonderen Aufwand», steht in der Erklärung.

Den Gesamtbetrag beziffert das Verwaltungsgericht auf rund 5000 Franken. Die Gemeinde Hirzel kosteten die Rechtsverfahren aber bisher rund 60 000 Franken. «Einerseits ist die Entschädigung ein Tropfen auf den heissen Stein», sagt Braun. Andererseits bringe damit das Verwaltungsgericht aber zum Ausdruck, dass die vielen Behauptungen wirklich nur «an den Haaren herbeigezogen» seien.

Alle Beschwerdepunkte abgeschmettert

Ein «wegweisendes Urteil» sei es, schreiben die Gemeinden Hirzel und Horgen in einer Mitteilung gleich nach der Urteilsverkündung. Die Fusionskritiker verlangten, dass der Vertrag im Sinne des neuen Gemeindegesetzes formuliert werden solle. Aber eine solche ‹Vorwirkung› sei unzulässig, wies das Verwaltungsgericht diese Beschwerde zurück: «Die Anwendung eines noch nicht in Kraft gesetzten Erlasses ist unzulässig.» Es brauche keine andere Übergangsordnung, als jene, die mit dem Zusammenschlussvertrag vom 25. September 2016 vorgesehen ist.

Entgegen der Behauptungen der IG Hirzel, wie sich die Beschwerdeführer auch nennen, seien die Fusionsgemeinden richtig vorgegangen. Die Rechtslage sei mit dem Zusammenschlussvertrag hinreichend klar geregelt. Der Vertrag enthalte die erforderlichen Bestimmungen und führe zu keinerlei Diskriminierungen. Die Einsetzung und die Tätigkeit der Steuerungsgruppe wurden durch das Verwaltungsgericht ebenfalls als richtig erachtet. Unterstützt wird die IG Hirzel, welche den Rechtsstreit mit der Gemeinde Hirzel anzettelte, vom emeritierten Rechtsprofessor Rainer J. Schweizer. Er vertritt die Ansicht, Zusammenschlussverträge wie jener von Hirzel und Horgen verstössen gegen übergeordnetes Recht, weil eine Gemeinde vollständig absorbiert werde und damit alle Autonomie verliere. Das Verwaltungsgericht hat ihm diesbezüglich eine klare Abfuhr erteilt, erklärt Rechtsanwalt und Gemeindepräsident Braun.

Nicht befangen

Zudem wurde in der Gemeindebeschwerde kritisiert, es bestehe eine Unvereinbarkeit hinsichtlich der Tätigkeiten des Bezirksratspräsidenten, der zugleich Kantonsrat ist. «Der Bezirksratspräsident erscheint im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht befangen», schreibt das Verwaltungsgericht. Es bestehe keine Unvereinbarkeit. Des Weiteren taxiert das Verwaltungsgericht das juristische Vorgehen der Fusionskritiker als formell falsch: «Zahlreiche Rügen wären mit Stimmrechtsrekurs und nicht mit Gemeindebeschwerde zu erheben gewesen, weshalb die Vorinstanz auf die entsprechenden Rügen zu Recht nicht eingetreten ist.»

Das Urteil kann nun noch zum Bundesgericht weitergezogen werden — wie dies die IG Hirzel im Dezember noch angekündigt hatte, dass sie es notfalls tun würde. Angesichts der hohen Verfahrenskosten, welche die Beschwerdeführer teils aus eigener Tasche berappen mussten, ist dies aber fraglich. «Es stehen noch Gespräche an», sagt Markus Frei Willis von der IG Hirzel. Er ist bei der Gemeindebeschwerde der einzige verbliebene Unterzeichnende. Die anderen zwei Hirzler haben sich inzwischen zurückgezogen.

Ein Urteil noch ausstehend

Bleibt es beim Urteil des Verwaltungsgerichts können die Fusionsgemeinden aufatmen: Der Vertrag würde nicht weiter infrage stehen. Was noch aussteht, ist das Urteil über den Stimmrechtsrekurs. Dort steht zur Frage, ob das Abstimmungsprozedere korrekt verlief. Der hängige Rekurs wurde erstinstanzlich vom Bezirksrat aus rein formellen Gründen abgewiesen, dann jedoch vom Verwaltungsgericht im Juli wieder zurückgeschickt. Der Bezirksrat muss ihn nun noch inhaltlich beurteilen.