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Zwischenurteil im Hirzler Fusionsstreit

Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt in einem Zwischenurteil drei Fusionsgegnern recht. Es geht um Rechtsverzögerung.
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Um die Fusion von Horgen und Hirzel zu verhindern, hat eine Interessengemeinschaft (IG) aus drei Personen mehrere Klagen erhoben. Neben einer Gemeindebeschwerde und einem Stimmrechtsrekurs, auch eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Bei letzterer hat das Verwaltungsgericht Zürich nun ein Zwischenurteil gefällt.

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