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Zwängerei ist jetzt fehl am Platz

Deutlicher als das Verwaltungsgericht kann man es nicht sagen: Der Fusionsvertrag von Hirzel und Horgen verletzt kein übergeordnetes Recht. An der Kritik der IG Hirzel am Vertrag ist nichts, aber auch gar nichts stichhaltig.Das Verwaltungsgericht ­findet für die Ablehnung der Gemeindebeschwerde nicht nur deutliche Worte. Es setzt auch ein deutliches Zeichen, indem es dem Beschwerde­führer die Gerichtskosten und eine Entschädigung an die ­Gemeinde aufbrummt.

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Das Urteil ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl. Rechtlich treffen die Kritiker ins Leere – auch wenn sie von einem Rechtsprofessor unterstützt worden sind. Dies sollten sich die Hirzler Fusionsgegner zu Herzen nehmen. Alles ­andere wäre Zwängerei und Egoismus.