Zwängerei ist jetzt fehl am Platz
Deutlicher als das Verwaltungsgericht kann man es nicht sagen: Der Fusionsvertrag von Hirzel und Horgen verletzt kein übergeordnetes Recht. An der Kritik der IG Hirzel am Vertrag ist nichts, aber auch gar nichts stichhaltig.Das Verwaltungsgericht findet für die Ablehnung der Gemeindebeschwerde nicht nur deutliche Worte. Es setzt auch ein deutliches Zeichen, indem es dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten und eine Entschädigung an die Gemeinde aufbrummt.
Das Urteil ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl. Rechtlich treffen die Kritiker ins Leere – auch wenn sie von einem Rechtsprofessor unterstützt worden sind. Dies sollten sich die Hirzler Fusionsgegner zu Herzen nehmen. Alles andere wäre Zwängerei und Egoismus.
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