Hirzler Fusionskritiker feiern Teilerfolg
Massive Verfahrensfehler hat das Zürcher Verwaltungsgericht im Entscheid zum Stimmrechtsrekurs der IG Pro Hirzel seitens des Bezirksrats festgestellt. Der Stimmrechtsrekurs zur Eingemeindung von Hirzel in Horgen muss nun vom Bezirksrat neu beurteilt werden.
Hartnäckig kämpft die IG Pro Hirzel gegen die im September 2016 beschlossene Fusion mit Horgen an. Eine Stimmrechtsbeschwerde und eine Gemeindebeschwerde hat sie bis vors Zürcher Verwaltungsgericht gebracht. Nun hat das Verwaltungsgericht den Entscheid des Bezirksrats zum Stimmrechtsrekurs der IG Pro Hirzel aufgehoben. Es wirft dem Bezirksrat Verfahrensmängel vor.
Der Bezirksrat muss nun erneut über den Stimmrechtsrekurs entscheiden. In diesem verlangt die IG, dass das Abstimmungsergebnis zur Fusion vom 25. September für ungültig erklärt wird. Sie wirft den Behörden vor, gegen Verfahren verstossen und die Stimmbürger getäuscht zu haben. Bei der Neubeurteilung muss der Bezirksratspräsident, Armin Steinmann, in den Ausstand treten, verlangt das Verwaltungsgericht. Dafür wird ein Ersatzmitglied des Bezirksrats hinzugezogen.
Ausstandspflicht verletzt
Zum Verhängnis wurde dem Bezirksrat eine Aussage in einem Artikel, der am 26. August 2016 in der Zürichsee-Zeitung erschienen ist. Darin äusserte sich der Bezirksratspräsident zum von der IG Pro Hirzel eingereichten Stimmrechtsrekurs indem er sagt, «dieser habe keine aufschiebende Wirkung». Diese Aussage sieht die IG Pro Hirzel als öffentliche «Vor-Beurteilung» in einem hängigen Verfahren, ist im Verwaltungsgerichtsurteil zu lesen.
Diesen Vorwurf unterstützt das Verwaltungsgericht und urteilt, Armin Steinmann habe sich «in einer Weise geäussert, die darauf schliessen liess, dass er sich in dieser Angelegenheit bereits eine feste Meinung gebildet habe.» Trotzdem habe Steinmann an der Entscheidung über den Rekurs mitgewirkt und damit die Regeln über die Ausstandspflicht verletzt. Weiter wirft das Verwaltungsgericht dem Bezirksrat vor, sich im Rekursentscheid nicht mit einem Ausstandsgesuch der Beschwerdeführerin befasst zu haben. Damit habe der Bezirksrat auch den Gehöranspruch der IG Pro Hirzel verletzt.
Schliesslich macht das Verwaltungsgericht den Bezirksrat darauf aufmerksam, dass bei der Neubeurteilung der Rekurs unbedingt auch materiell zu prüfen sei. Der Bezirksrat war der Meinung, die Rekurrenten hätten die Rechtsmittelfrist nicht eingehalten. Das Verwaltungsgericht jedoch hält fest, die Frist beginne nicht mit der Zustellung eines Links per E-Mail, sondern erst mit der Zustellung der amtlichen Weisung in Papierform. Deshalb glaubt das Verwaltungsgericht, die Rekurseingabe sei fristgerecht erfolgt.
Gemeinden hoffen weiter
Bezirksratspräsident Armin Steinmann weilt derzeit im Urlaub und kann zum Urteil keine Stellung nehmen. Für Markus Frei von der IG Pro Hirzel hingegen «ist der Fall klar». Die IG freue sich, dass sie zu 100 Prozent Recht vom Verwaltungsgericht bekommen habe. Den Gemeinderat und den Bezirksrat sieht Frei nun zusehends unter Druck. Das Urteil zur Gemeindebeschwerde komme sicher auch bald, ist er überzeugt. «Ich glaube nicht, dass dieses anders ausfällt», sagt Frei.
Das Gegenteil hofft indes Hirzels Gemeindepräsident Markus Braun (parteilos). Das Urteil des Verwaltungsgerichts bezeichnet er als «happige Ohrfeige» für den Bezirksrat. «Für die Gemeinde Hirzel ist es frustrierend, zuschauen zu müssen, wie die Instanzen wertvolle Zeit untätig verstreichen lassen», sagt Braun.
Für die Gemeinden selbst sei das Urteil wenig hilfreich. In einer Medienmitteilung betonen denn auch die Gemeinden Horgen und Hirzel, dass sich dieses Urteil ausschliesslich gegen den Bezirksrat und keineswegs gegen die Arbeit der beiden Gemeinden richtet. Die Gemeinderäte streben deshalb den von den Stimmberechtigten der beiden Gemeinden beschlossenen Zusammenschluss per 1. Januar 2018 weiterhin an. Dies bedinge aber eine umgehende Anhandnahme des Verfahrens und eine rasche und korrekte Beschlussfassung des Bezirksrats und des Verwaltungsgerichts. Dorothea Uckelmann
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