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Verfahren gegen See-Spital abgeschlossen

Die Regierung hat die Abklärungen um die Vorwürfe am See-Spital abgeschlossen. Trotzdem steht das Spital weiter unter Beobachtung und muss der Gesundheitsdirektion laufend berichten.
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Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat das Verfahren gegen das See-Spital abgeschlossen und die im vergangenen Oktober getroffenen Anordnungen bestätigt, teilt die Zürcher Gesundheitsdirektion heute mit.

Im vergangenen Jahr sind gegen das See-Spital öffentlich zahlreiche Vorwürfe erhoben worden. Sie betrafen die Schmerzklinik und dessen damaligen Leiter sowie die Spitalführung. Die Gesundheitsdirektion leitete deshalb im Sommer 2015 eine Prüfung zu den Vorwürfen ein. Nachdem das See-Spital detailliert Stellung genommen hatte, traf die Gesundheitsdirektion Anfang Oktober 2015 erste aufsichtsrechtliche Anordnungen.

Inzwischen hat die Gesundheitsdirektion das Verfahren abgeschlossen. Es bestätigten sich die im vergangenen Herbst festgestellten Mängel. So hatte der Leiter der Schmerzklinik zum Teil Injektionen vorgenommen, ohne die Eingriffe mit einem bildgebenden Verfahren zu kontrollieren. Gegenüber den Kassen habe er aber stets eine Behandlung mit Bildgebung geltend gemacht, so die Erkenntnisse des Regierungsrats.

See-Spital zum Teil entlastet

Dazu kam die lückenhafte Führung der Patientendokumentationen. Die Spitalführung hatte dies nicht erkannt oder war Hinweisen darauf nicht genügend konsequent nachgegangen. Bedingt war dies insbesondere durch die mangelhafte Einbindung der Schmerzklinik und dessen Leitung in die Spitalorganisation.

Eine Reihe weiterer öffentlich erhobener oder der Gesundheitsdirektion zugetragener Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Leiter der Schmerzklinik und dem Spital sind im Rahmen der Untersuchung durch die Gesundheitsdirektion nicht bestätigt worden.

Mit den angeordneten Massnahmen verpflichtet die Regierung das See-Spital, die im administrativen und organisatorischen Bereich festgestellten Mängel zu beheben. Dies sei zum Teil bereits geschehen, heisst es in der Mitteilung des Regierungsrats weiter. In den verbleibenden Punkten wird das See-Spital der Gesundheitsdirektion über die Umsetzung weiter Bericht erstatten müssen. Die Vorgaben betreffen im Wesentlichen die organisatorische An- respektive Einbindung der Schmerzklinik in die Spitalorganisation, Weisungen zu Leistungserfassung und Patientendokumentation sowie deren verstärkte Überwachung durch die Spitalleitung, die Verbesserung des Verhältnisses der Spitalleitung zu den Belegärzten und die Einhaltung der mit Chef- und leitenden Ärzten abgeschlossenen Verträge.

Mit diesen Massnahmen werde die Patientensicherheit am See-Spital vollumfänglich gewährleistet, so die Gesundheitsdirektion.