Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Vandale wütete in Uetikon
In der Wut musste das Bushäuschen dran glauben

Bushaltestelle Kleindorf seeseits an der Tramstrasse.

Foto: Michael Trost / Tamedia AG.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Drei Sachbeschädigungen innerhalb von vier Minuten – das muss man erst einmal schaffen. Ein 21-jähriger Schweizer aus dem Kanton Aargau brachte dies aber in Uetikon in einer Nacht auf Sonntag zustande.

Weshalb er im vergangenen Juli in der Gemeinde weilte und weshalb ihn eine derartige Zerstörungswut angetrieben hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls rastete er um 2.25 Uhr morgens an der Bushaltestelle Kleindorf an der Tramstrasse aus. Mit einem Stein warf er die gläserne Seitenscheibe des Bushäuschens ein. Es entstand ein Sachschaden von 4000 Franken.

Etwa zwei Minuten später riss er einem auf dem Trottoir parkierten Kleinmotorrad der Post den linken Seitenspiegel ab. Sachschaden: 150 Franken. Und weitere zwei Minuten später liess er seine Laune an einem Mehrfamilienhaus nebenan aus. Er schlug mit der Faust gegen einen Fensterstoren und traktierte die Lamellen derart, dass sie sich verbogen. Sachschaden: 2000 Franken.

Wie der Täter gefasst wurde, ist nicht klar. Aber er wird nun ordentlich an die Kandare genommen. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat ihn kürzlich per Strafbefehl wegen mehrfacher Sachbeschädigung verurteilt. Der junge Mann erhält eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken. Sie fällt nicht bedingt aus, der Verurteilte muss die 3000 Franken bezahlen. Denn er hat bereits ein langes Vorstrafenregister, womöglich ebenfalls wegen Sachbeschädigung und anderer Taten.

Die Probezeit für eine früher erhaltene Geldstrafe wird verlängert, ebenso die Probezeit für eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Zudem verlängert die Justiz die in diesem Zusammenhang angeordnete Bewährungshilfe. Dabei gehe es, wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl ausführt, um die «Stützung der weiteren Entwicklung der beschuldigten Person» und um «die Erhöhung der Erfolgsaussichten». Mit anderen Worten: Im Verurteilten steckt offenbar noch immer zu viel zerstörerische Wut, die es zu bändigen gilt.

Newsletter
Zürichsee heute
Erhalten Sie die wichtigsten News aus der Region, kuratiert von unserer Redaktion.

Weitere Newsletter