Kolumne «Ertappt»Drohungen gegen die Ex-Partnerin kommen ihn teuer zu stehen
Ein Mann aus dem Bezirk Meilen rastet komplett aus – bis er vorübergehend im Gefängnis landet. Jetzt muss er sich behandeln lassen.

35-mal innerhalb von 40 Stunden rief der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin und Geschäftspartnerin an. Doch beim Telefonterror allein blieb es nicht. Da seine Ex-Freundin die Anrufe auf ihrem Mobiltelefon ignorierte, griff der 26-jährige Deutsche, der im Bezirk Meilen lebt, zu einem anderen Mittel. Anfang Juli schickte er ihr per Whatsapp Drohungen. Unter anderem kündigte er an, er werde ihrer Mutter und ihr selbst etwas antun. Auch die Tochter wollte er seiner ehemaligen Partnerin wegnehmen.
Die Auszüge der Nachrichten, welche die Polizei und die Staatsanwaltschaft protokolliert haben, weisen wirre Züge auf. Ihren Effekt dürften sie aber nicht verfehlt haben: Der Beschuldigte habe die Frau in Angst und Schrecken versetzt, heisst es im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft See/Oberland kürzlich gegen den Mann ausgestellt hat.
Zwischenzeitlich nahm die Polizei den Mann sicherheitshalber sogar in Haft. Nun ist er zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt worden. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bezahlen muss der Beschuldigte hingegen eine satte Busse von 2000 Franken.
Nicht nur wegen der Drohung, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ist der Mann schuldig gesprochen worden. Er liess nämlich seinem Ärger auch im öffentlichen Raum freien Lauf und randalierte in seiner Wohngemeinde. Mit gezielten Schmierereien und Beschädigungen richtete er einen Sachschaden von rund 5000 Franken an.
Angesichts der Umstände lässt es die Justiz nicht bei einer Geldstrafe und einer Busse bewenden: Sie hat angeordnet, dass sich der Mann während der Probezeit für die bedingt ausgesprochene Geldstrafe einer fachärztlichen Behandlung unterziehen muss. Wie sehr dies seine frühere Partnerin zu beruhigen vermag, sei dahingestellt – sie wird wohl in erster Linie darauf hoffen, dass sich ihr Ex künftig von ihr fernhält.
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