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US-Präsidentschaftskandidat in Geldnot
Trump will Anwaltskosten mit Wahlkampfspenden bezahlen

FILE - Republican presidential candidate former President Donald Trump speaks after voting in Florida's primary election in Palm Beach, Fla., Tuesday, March 19, 2024. Trump’s return to the stock market could be right around the corner. All eyes are on a vote Friday by shareholders of Digital World Acquisition Corp., a shell company that is looking to merge with the former president’s media business. (AP Photo/Wilfredo Lee, File)
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Die Uhr tickt für Donald Trump. Bis Montag ist dem Immobilienunternehmer und früheren Präsidenten der USA eine Frist gesetzt, nach seiner Verurteilung wegen Geschäftsbetrugs eine Sicherheitsleistung von über 450 Millionen Dollar aufzubringen. Trumps Anwälte haben aber bereits erklärt, dass ihr Mandant dazu nicht in der Lage sei. Trump, der angeblich steinreiche Geschäftsmann, ist knapp bei Kasse.

Jetzt will der Ex-Präsident auf einem unorthodoxen Weg Geld auftreiben. Dank eines neuen Fundraising-Abkommens mit dem Republikanischen Nationalkomitee (RNC) sollen Spenden an Trumps Kampagne und ein politisches Aktionskomitee umgeleitet werden – zu Gunsten der Begleichung der Kosten seiner Rechtsstreitigkeiten. Dies zeigt ein Dokument, das der Nachrichtenagentur AP vorliegt. Mehrere Medien bestätigten die Information.

Benifizgala mit hochdotierten Spendern

Bei dem Dokument geht es um die Einladung an hochdotierte Spender zu einer Benefizgala, die am 6. April in Palm Beach, Florida, stattfinden soll. Im Kleingedruckten heisst es, dass von jeder Spende zunächst der zulässige Höchstbetrag für Trumps Wahlkampf verwendet wird – das sind konkret 6600 Dollar, wie der Spiegel berichtet. Die nächsten 5000 US-Dollar sollen dann an den «Save America»-Fonds gehen, von dem in Vergangenheit bereits Anwahltskosten von Trump bezahlt wurden. Was dann noch übrig bleibt, fliesst in die Kasse der Partei.

Damit können Trumps Unterstützer auch dessen Anwälte finanzieren, sofern sie genug tief in die Tasche greifen. Ob durch die Umleitung genug Geld zusammenkommt, ist jedoch unklar. Offen ist zudem, ob Trump die Spenden auch direkt für Strafzahlungen oder eine Kaution ausgeben könnte.

Trump: Geld fliesst hauptsächlich in Wahlkampf

Das US-Recht verbietet es eigentlich, Wahlkampfgelder für persönliche Ausgaben zu verwenden. Allerdings hat Trump bereits in der Vergangenheit Spendengelder für Anwaltskosten benutzt: Seine Verteidigung sei schliesslich wahlkampfbezogen, liess der Ex-Präsident verlauten.

Ein Trump-Sprecher bezeichnete die Medienberichte als Sturm im Wasserglas: «Save America deckt auch das Büro nach der Präsidentschaft und andere verschiedene Ausgaben, die nicht mit der Bekämpfung der illegalen Hexenjagd von Joe Biden zusammenhängen», sagte er der AP. Die Trump-Kampagne, das RNC und die republikanischen Parteien in den einzelnen Bundesstaaten würden letztlich die überwältigende Mehrheit der Geldspenden erhalten.

Truth-Social-Firma geht an die Börse

Durch eine Fusion von Trumps Social-Media-Unternehmen TMTG könnte dem Ex-Präsidenten laut einer Einschätzung der «New York Times» möglicherweise eine neue Geldquelle zur Begleichung seiner Anwaltskosten zur Verfügung stehen. Die Fusion des Medienunternehmens TMTG mit Trumps Partnerunternehmen Digital World Acquisition Corp (DWAC) wurde am Freitag von dessen Aktionären abgesegnet. Trump ist selbst Hauptaktionär von TMTG – der Börsengang könnte ihm nach Schätzungen mehr als drei Milliarden Dollar einbringen.

Trump hatte die Firma Trump Media & Technology Group (TMTG) für die Einrichtung seines eigenen Onlinenetzwerks Truth Social gegründet. Für den Gang an die Börse soll TMTG mit der DWAC fusionieren. Das Partnerunternehmen dient dabei als eine Art Vehikel: Es ist eine sogenannte Special Purpose Acquisition Company (Spac), gewissermassen eine leere Hülle, die bereits an der Börse gehandelt wird.

Durch eine Fusion mit einem derartigen Unternehmen kann Trumps TMTG unter Umgehung zahlreicher Auflagen an die Wall Street gehen. Die Nutzung solcher Börsenvehikel ist in den USA durchaus üblich.

Mit Material der AFP/oli