Prozess gegen AfD-PolitikerBjörn Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt
Es ist schon das zweite Urteil gegen den Vorsitzenden wegen einer verbotenen Parole. Am AfD-Parteitag kam es zu Gewalt. Die Bilanz: 28 verletzte Polizisten.
Ein Gericht in der ostdeutschen Stadt Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen.
Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel vom Landgericht Halle sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs «Alles für Deutschland» aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine «geradezu einladende Armbewegung» gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
«Die Grenzen des Sagbaren ausgetestet»
Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, «sondern eher mimische Zustimmung». Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10’000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: «Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.»
Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13’000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
28 verletzte Polizisten bei Anti-AfD-Protesten
Bei den Protesten gegen den Parteitag der AfD am Wochenende in Essen sind 28 Polizisten verletzt worden, einer davon schwer. Der Mann habe das Spital wieder verlassen, werde aber noch mehrere Wochen nicht dienstfähig sein, teilte die Essener Polizei am Montag in einer Bilanz mit.
Die Polizei fahndet mit einem Bild nach einem Verdächtigen, der dem Polizisten gegen den Kopf getreten haben soll, als dieser am Boden lag.
Verletzt wurden nach Schilderungen von Reportern der Deutschen Presse-Agentur auch Demonstranten, etwa durch Pfefferspray. Die Anzahl der verletzten Demonstranten war am Montag noch unklar. Mehrere Vertreter der Aktivisten hatten der Polizei am Wochenende hartes Vorgehen vorgeworfen.
Insgesamt zog die Polizei eine positive Bilanz: Das Einsatzkonzept habe sich bewährt. Bei insgesamt 34 Versammlungen mit mehreren zehntausend Teilnehmern sei es «überwiegend friedlich» geblieben, hiess es in einer Mitteilung. 143 Strafanzeigen seien aufgenommen worden – meist wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Einsatzkräfte.
Laut der Mitteilung kamen 22 Demonstranten in Gewahrsam, 2 wurden vorläufig festgenommen. Alle seien inzwischen wieder auf freiem Fuss, so die Mitteilung.
DPA/AFP/pash/oli
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