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AboKritik an der Flüchtlingspolitik
UNO wirft der Schweiz vor, Flüchtlinge der Folter auszuliefern

Asylsuchende aus Eritrea sind oft in Nothilfezentren blockiert: Sie können nicht zurückkehren, aber dürfen nicht hierbleiben. 
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Die Situation ist vertrackt. Eritreische Staatsangehörige, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, können nicht in ihr Land ausgeschafft werden. Das dafür notwendige Abkommen fehlt. Gleichzeitig können die eritreischen Flüchtlinge hier weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren. Im Jahr 2020 befanden sich 653 eritreische Staatsbürger in Nothilfezentren. 

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