AboKritik an der FlüchtlingspolitikUNO wirft der Schweiz vor, Flüchtlinge der Folter auszuliefern
Eritreern, die in ihr Land zurückgeschickt werden, droht Misshandlung. Die UNO rügt deswegen die Schweiz schon zum dritten Mal in einem Jahr. Jetzt reagiert das Parlament.
Die Situation ist vertrackt. Eritreische Staatsangehörige, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, können nicht in ihr Land ausgeschafft werden. Das dafür notwendige Abkommen fehlt. Gleichzeitig können die eritreischen Flüchtlinge hier weder arbeiten noch eine Ausbildung absolvieren. Im Jahr 2020 befanden sich 653 eritreische Staatsbürger in Nothilfezentren.