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Kolumne «Ertappt»
Ungewöhnliche Freiheitsstrafen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Wer ins Gefängnis muss, hat sicher etwas ziemlich Schlimmes getan. Oder er ist ein Wiederholungstäter. Gleich zwei Strafbefehle wurden kürzlich im Bezirk Meilen ausgesprochen, bei denen die Beschuldigten nicht zum ersten Mal straffällig wurden.  

Täter Nummer eins wurde kurz vor Meilen in der S-Bahn kontrolliert. Weil er kein gültiges Billett dabeihatte, musste er mit den Kontrolleuren den Zug verlassen. Gleich sechs Personen, inklusive Sicherheitsangestellten, standen am Bahnhof Meilen um den 31-Jährigen herum, als seine Identität überprüft wurde. Trotzdem konnte dieser die Flucht quer über die Gleise 1 und 2 ergreifen. Erst auf der Dorfstrasse konnten ihn die Sicherheitsangestellten schnappen. Der illegal eingereiste Algerier weist mehrere Vorstrafen auf. Geld kann bei ihm nicht eingetrieben werden. Entsprechend verhängt die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Wie die Busse (500 Franken) und die Gebühren (800) bezahlt werden sollen, bleibt offen. 

Seltsamer Natur ist der zweite Fall. Ein 54-Jähriger hat seinem Bruder das Auto ausgeliehen. Also eigentlich so gut wie geschenkt, denn der Bruder benutzte dieses immer wieder zwischen dem 18.10.2019 und dem 18.10.2021. Die Staatsanwaltschaft stört das, weil der Bruder keinen Führerausweis besitzt. Dass er gegen das Gesetz verstösst, hätte der Beschuldigte wissen müssen, wurde er zwischen 2018 und 2019 doch schon zweimal mit Strafbefehlen belegt wegen dieses Verhaltens. 2019 setzte es bereits eine unbedingte Geldstrafe ab. Weil der 54-Jährige sich nicht darum schert, kassiert er nun eine bedingte Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Die Probezeit beläuft sich auf vier Jahre. Sollte der Mann seinem Bruder den Schlüssel jetzt nicht abnehmen, wird er beim nächsten Mal die Strafe absitzen müssen.