Keine Zusatzbelastung für GastroTrinkgeld besteuern? Bundesrat gibt vorerst Entwarnung
Obwohl Trinkgelder durchs bargeldlose Zahlen zunehmend in den Buchhaltungen auftauchen, sollen die Regeln in nächster Zeit nicht geändert werden.
- Trinkgelder fliessen zunehmend digital und sind damit nachweisbar.
- Trotzdem will der Bundesrat die Regeln vorderhand nicht anpassen.
- Es sei davon auszugehen, dass freiwillige Trinkgelder keinen wesentlichen Teil des Arbeitsentgelts ausmachten.
- Bei besonders hohen Trinkgeldern könnten die Behörden dennoch zugreifen.
Die Wirte und das Servicepersonal können aufatmen. Zumindest kurzfristig. Hat doch der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben, er werde vorerst an den bisherigen Regeln zum Umgang mit Trinkgeld nichts ändern. Auf solche Gelder fallen damit im Normalfall auch weiterhin weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Es geht um schätzungsweise rund eine Milliarde Franken. Sie fliesst immer öfter auf digitalem Weg, weshalb die Gelder in den Buchhaltungen auftauchen. Aber versteuert werden sie in aller Regel nicht.
Das sei auch richtig so, sagt jetzt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Mitte-Nationalrat Vincent Maitre. Dieser wollte explizit ins Gesetz schreiben, dass Trinkgelder nicht zum massgebenden Lohn gezählt werden und damit auch nicht der Einkommenssteuer unterliegen sollen. Dies lehnt der Bundesrat ab. Gleichzeitig gibt er aber Entwarnung für die Wirte und das Servicepersonal. Da Trinkgelder seit 1974 freiwillig seien, sei davon auszugehen, «dass sie in der Regel keinen wesentlichen Teil des Arbeitsentgelts ausmachen».
Politisch heikles Thema
So spart die Gastrobranche Geld. Und die Behörden hätten keine Umsetzungsprobleme, schreibt der Bundesrat. Fliessen aber besonders hohe Trinkgelder, behält sich der Bund vor, dennoch Sozialabgaben und Steuern darauf zu erheben. Ab welchem Prozentsatz des Lohns dies gelten soll, sagt er nach wie vor nicht.
Im August kündigte das Bundesamt für Sozialversicherung gegenüber dieser Redaktion an: «Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Zahlungsmittel stellen sich neue Fragen der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.» Spätestens im Herbst werde man entscheiden. Nun liegt der Entscheid vor: Es seien «kurzfristig keine Regeln zu erwarten», teilt der Bundesrat mit.
Für wie lange diese Entwarnung gilt, kann man beim Bund nicht sagen. Gegenwärtig finden Gespräche mit der Gastrobranche statt. Sie wehrt sich gegen eine Versteuerung der Trinkgelder – ebenso die Gewerkschaft Unia. Das Thema ist also politisch heikel. In den USA hat Donald Trump im Wahlkampf versprochen, er werde keine Steuern mehr auf Trinkgelder erheben. Und er hat die Wahl bekanntlich gewonnen.
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