Transparenz der PolitikfinanzierungDie Finanzkontrolle wird vom eigenen Ex-Chef verklagt
Bei Kontrollen der Parteienfinanzierung findet die Behörde immer wieder Fehler. Weil sie sich weigert, diese öffentlich zu machen, wird sie nun von Michel Huissoud verklagt.
Wer bezahlt für Abstimmungskampagnen und Wahlkämpfe? Und wie viel? Seit letztem Jahr müssen Komitees und Kandidierende in der Schweiz ihre Finanzen offenlegen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) überprüft dann mit Stichproben, ob die Angaben tatsächlich stimmen. Kommende Woche will die Finanzkontrolle über die Ergebnisse ihrer Kontrollen bei den letzten Wahlen berichten.
Jetzt berichtet Radio SRF, dass der ehemalige EFK-Chef Michel Huissoud gerichtlich gegen die Behörde – und damit gegen seine einstigen Mitarbeiter – vorgeht. Huissoud stört, dass die Stichproben, mit denen die EFK die Richtigkeit der gemeldeten Finanzdaten überprüft hat, geheim bleiben.
Bundesrat wollte Geheimhaltung
Schon als Chef wollte Huissoud die Ergebnisse der Stichproben öffentlich machen. Ein Rechtsgutachten der Universität Bern stützte ihn. Der Bundesrat aber beschloss Geheimhaltung. Huissoud kämpft heute weiter. Er sagte zu SRF: «Wenn die Finanzkontrolle Fehler festgestellt hat, dann muss man das auch wissen. Sonst lesen wir Zahlen, die falsch sind, und das ist nicht das Ziel dieser Transparenzbestimmungen.»
Huissoud ist heute pensioniert und freier Journalist. Als solcher hat er Anfang Jahr gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einblick verlangt in die ersten Kontrollberichte zu den Politikfinanzen. Vor wenigen Tagen nun hat Huissoud laut SRF recht bekommen: Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfahl die Herausgabe der Prüfberichte.
Wenn nötig bis nach Strassburg
Aber die EFK sperrt sich weiter dagegen. Ihr Sprecher Thomas Brückner sagt: «Wir werden die Empfehlung nicht umsetzen und die Einsichtsgesuche abweisen. Unsere Auffassung ist, dass uns der rechtliche Rahmen nicht erlaubt, die Dokumente herauszugeben.» Die EFK strebt nun an, dass die Frage gerichtlich geklärt wird.
Als Nächstes entscheidet laut SRF das Bundesverwaltungsgericht. Falls Huissoud dort nicht recht bekommt, will er den Fall weiterziehen – wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Huissoud sagt, er tue das nicht als Ex-EFK-Chef, sondern als Bürger und Demokrat.
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