Sieg der Transparenz Volkswillen missachtet – Bundesgericht rügt Schaffhauser Politik
Das Schaffhauser Parlament wollte eine Volksinitiative für mehr finanzielle Transparenz in der Politik verwässern. Dafür wurde es jetzt vom höchsten Gericht gerüffelt.
Ein jahrelanges Seilziehen um die Umsetzung strenger Offenlegungsregeln in der Schaffhauser Politik endet mit einem Sieg der Transparenzverfechter. Damit sind Versuche der bürgerlichen Mehrheit im Schaffhauser Kantonsrat endgültig gescheitert, ein Abstimmungsergebnis gegen den ursprünglichen Volkswillen zu verwässern.
2020 hatte das Stimmvolk – völlig überraschend – eine Initiative der Jungsozialisten angenommen. Sie verlangt eine detaillierte Offenlegung der Finanzierungsquellen und Interessenbindungen von Parteien und Politikern.
Umsetzung hinausgezögert
Regierung und Kantonsrat taten sich schwer damit. Der Regierungsrat zögerte die Ausarbeitung eines Umsetzungsgesetzes hinaus. Zudem versuchte die bürgerliche Kantonsratsmehrheit, die Forderungen der Initiative mit einem weiteren Schachzug abzuschwächen: Sie verabschiedete einen FDP-Vorstoss, der politische Finanztransparenz «mit Augenmass» hätte schaffen sollen.
Jungsozialisten, SP und Grüne reagierten darauf mit einer Umsetzungsinitiative. Sie kam zwar den Bedenken der Regierung und der Bürgerlichen entgegen. Beispielsweise sollen die Transparenzvorschriften nur in den fünf grössten Gemeinden Schaffhausens gelten. Aber am Grundsatz der Offenlegung der Politikfinanzierung hielt die Initiative klar fest.
«Meuchelmord an einer Initiative»
Als die Umsetzungsinitiative zustande kam, wehrte sich die bürgerliche Kantonsratsmehrheit mit einem weiteren Manöver: Sie wollte den FDP-Vorstoss allein dem Volk vorlegen. Bei einem Ja wäre die Durchsetzungsinitiative für ungültig erklärt worden. «Das ist Meuchelmord an einer Initiative von jungen Menschen», sagte darauf eine grüne Kantonsrätin.
Die Retourkutsche kam prompt. Die Transparenzbefürworter reichten Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seinem Urteil hält das Bundesgericht jetzt fest, der Kantonsrat habe mit seinem Vorgehen den demokratischen Willen des Volkes missachtet. Die ursprünglichen Ziele der Transparenzinitiative seien zu respektieren. Deshalb verlangt das Gericht, dass die Durchsetzungsinitiative und der Gegenvorschlag gleichzeitig zur Abstimmung kommen.
Der Schaffhauser Claudio Kuster hatte als Mitglied des Vereins für Transparenz und als Privatperson die Beschwerde eingereicht. Er sieht sich durch das Urteil bestätigt. «Zudem hat das Bundesgericht klar festgehalten, dass die Umsetzungsinitiative gültig ist», sagt Kuster. «Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Kantonsrat, weitere Verwässerungsmanöver zu unterlassen.»
«Bundesgericht weitab von der Realität»
Von FDP-Kantonsrat Christian Heydecker stammt der Vorstoss, mit dem der Kantonsrat die Transparenzinitiative abschwächen wollte. Er sagt, er könne zwar mit dem Urteil leben. Aber: «Mit dem vom Kantonsrat gewählten Vorgehen wäre – aus meiner Sicht – das Abstimmungsprozedere besser und logischer strukturiert gewesen.» Die vom Bundesgericht für diesen Fall heraufbeschworenen Dilemmas seien «weitab von der Realität».
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