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Aussergewöhnlicher Todesfall
Angeblicher Schweizer Spion im Iran – Bundesanwaltschaft ermittelt

Leere Gefängniszelle im ersten Stock eines verlassenen Gefängnisses in Hinwil, mit originalen vergitterten Türen.
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Ein in einem iranischen Gefängnis verstorbener Schweizer soll laut der iranischen Justiz unerlaubt ein Militärgelände fotografiert und mit «feindlichen Regierungen» kooperiert haben. Deshalb sei er verhaftet worden, sagte ein Justiz-Sprecher am Mittwoch.

Der Schweizer sei im Oktober als Tourist in einem Privatwagen mit verschiedenen Geräten in den Iran eingereist, sagte der Sprecher vor den Medien. Der Mann sei in Namibia geboren und Schweizer Staatsbürger. Weitere Angaben machte er nicht.

Iran spricht von Selbstmord

Der Iran hatte Anfang Januar erklärt, der Mann habe im Gefängnis Semnan im Osten des Landes Selbstmord begangen. Er war zuvor der Spionage beschuldigt worden.

Bei dem Mann handelt es sich laut Angaben des Schweizer Aussendepartements (EDA) um einen 64-jährigen Schweizer, der als Tourist im Iran unterwegs gewesen war. Er wohnte demnach seit knapp 20 Jahren nicht mehr in der Schweiz und hatte zuletzt im südlichen Afrika gelebt. Die Schweiz verlangte eine umfassende Untersuchung der Umstände des Todes.

Leichnam in der Schweiz angekommen

Der Leichnam des Mannes ist am Mittwoch in die Schweiz überführt worden, wie das EDA mitteilte. «Die Schweizer Botschaft in Iran koordinierte die administrativen Schritte für die Rückführung des Leichnams per Linienflug in die Schweiz.»

Die Schweizer Botschaft in Teheran habe sich nach Bekanntwerden der Verhaftung im Dezember um Zugang zum Inhaftierten bemüht, so das EDA. Aufgrund der Spionage-Anschuldigungen sei der Schweiz allerdings kein konsularischer Zugang gewährt worden.

Leichnam wird in der Schweiz untersucht

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Verfahren eröffnet, wie sie auf Anfrage mitteilt. Ziel sei es, «die Umstände des Todesfalls abzuklären.» Dies kann die BA gemäss Strafprozessordnung tun bei «Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, insbesondere für eine Straftat». In solchen ausserordentlichen Todesfällen ordnet sie zur Klärung der Todesart eine Legalinspektion durch eine sachverständige Ärztin oder einen sachverständigen Arzt an.

Mit Material der Agentur SDA.