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Einheitliches Abgabeverbot
Schärfere Verkaufs- und Werberegeln für Tabakprodukte ab Oktober

Zigaretten liegen am Mittwoch, 23. Mai 2007, im Regal eines Tabakwarenladens in Frankfurt am Main. Das geplante Nichtraucherschutzgesetz auf Bundesebene ist einem Bericht zufolge verschaerft worden. Das Abgabealter fuer Tabakwaren werde nun schon zum 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben und damit ein halbes Jahr frueher als bislang vorgesehen, berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann und die CSU-Drogenpolitikerin Maria Eichhorn. (AP Photo/Michael Probst) Cigarettes are seen in a shop in Frankfurt, central Germany, Wednesday, May 23, 2007. (AP Photo/Michael Probst)
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Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Der Bundesrat hat das neue Tabakproduktegesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Weitere Verschärfungen könnten folgen.

Zu den ab Oktober geltenden Massnahmen gehören unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten.

Das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.

Das Parlament berät derzeit über weitere Verschärfungen des Tabakproduktegesetzes.

SDA/step