Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Spionage mithilfe der Schweiz
Strafverfahren in der Crypto-Affäre

Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, ein Strafverfahren in der Affäre um Exporte manipulierter Chiffriergeräte zu eröffnen. Dies berichtet Radio SRF. Eine solche Ermächtigung muss die Bundesanwaltschaft beantragen, wenn ein Strafverfahren politische Auswirkungen hat, zum Beispiel wenn es um Spionage geht. Die Zuger Crypto AG hatte jahrzehntelang absichtlich geschwächte Verschlüsselungsmaschinen an mehr als hundert Staaten geliefert. Damit konnten verschlüsselte Nachrichten von den Nachrichtendiensten der USA, Deutschlands, der Schweiz und anderer Länder relativ leicht mitgelesen werden.

Das nun eingeleitete Strafverfahren richtet sich gegen unbekannt, weil vorerst nicht klar ist, wer genau bei der Crypto AG und anderswo von den Manipulationen wusste. Es geht dabei aber nicht um den Vorwurf des Betrugs, sondern um mutmassliche Verstösse gegen das Güterkontrollgesetz. Demnach wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu einer Million Franken bestraft, wer in einem Ausfuhrgesuch unrichtige oder unvollständige Angaben macht, «die für die Erteilung einer Bewilligung wesentlich sind». In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zehn Jahre betragen, und die mögliche Geldbusse steigt auf maximal 5 Millionen Franken.

Razzia in Steinhausen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte Ende Februar Anzeige erstattet. Die unter anderem für die Erteilung von Exportbewilligungen für Kriegsmaterial zuständige Behörde stellt sich auf den Standpunkt, dass sie die Gesuche der Crypto AG nie und nimmer genehmigt hätte, wenn sie über die Manipulationen an den Geräten im Bild gewesen wäre. Die Crypto AG befand sich bis 2018 im Besitz des US-Auslandsgeheimdienstes CIA.

Zeitgleich mit der Anzeige liess das Departement von Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dem das Seco unterstellt ist, schätzungsweise mehrere Dutzend Ausfuhrgesuche für Crypto-Teile vorerst auf Eis legen. Diese Gesuche, die Nachfolgegesellschaften der inzwischen aufgelösten Crypto AG betreffen, hat der Bundesrat nun für die Dauer des Strafverfahrens sistiert.

2018 wurde die alte Crypto AG aufgespalten in einen internationalen Teil und in die für die Bearbeitung des Schweizer Markts zuständige Cyone Security AG. Das internationale Geschäft wurde nach Schweden verkauft, doch findet die Produktion sensibler Teile immer noch im Zuger Steinhausen statt. Anfang März liess die Bundesanwaltschaft dort das Gebäude der Crypto International AG durchsuchen und Material beschlagnahmen. Mit der vorläufigen Sistierung der Ausfuhrgesuche ist es unklar, wie es nun mit der Crypto International AG weitergehen soll. Verfahren der Bundesanwaltschaft können bis zur Anklageerhebung oder Einstellung Jahre dauern. Der Fall wird derzeit auch von der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) unter die Lupe genommen.