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Geld für die Ausbildung
Die Wartezeiten für Stipendien sollen definitiv kürzer werden

Silvia Steiner Interview.
Die Zürcher Bildungsdirektorin über Smartphoneverbote an Schulen, klagende Eltern, die integrative Schule und den Lehrermangel.
19.09.2024
(RAHEL ZUBER/TAGES-ANZEIGER)
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In Kürze:
  • Der Kanton Zürich plant im Rahmen der Stipendienreform drei Massnahmen, um die Bearbeitung der Stipendien zu verkürzen.
  • Gesuche können künftig bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
  • Die maximale Bezugsdauer von Stipendien wird aufgehoben und am Fortschritt gemessen.
  • Ältere Studierende erhalten ab dem 35. Lebensjahr nur noch Darlehen statt Stipendien.

Yobet war mitten in der Ausbildung zum Detailhandelsfachmann und in einer finanziellen Notlage. Er verdiente zu wenig, um seine Ausbildung und sein Leben zu bezahlen, seine Eltern lebten von der Sozialhilfe. Und auf die beantragten Stipendiengelder wartete er seit über einem Jahr, weil das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) bei der Bearbeitung am Limit lief und in der Kritik stand. Das war vor zwei Jahren, rund 9000 Gesuchstellende warteten. Drei Viertel von ihnen absolvierten eine Berufslehre oder besuchten das Kurzzeitgymnasium. Ein Viertel studierte.

Yobet hatte Pech. Sein Gesuch traf genau zu Beginn der Stipendienreform Anfang 2021 ein, die Umstellung auf neue Prüfkriterien, Applikationen und Abläufe gestaltete sich schwieriger als angenommen. Statt bei einem Soll von 70 Tagen lag die Durchlaufzeit bei vollständig eingereichten Unterlagen bei 139 Tagen. Erst seit einer temporären Personalaufstockung im Frühling 2022 entschärfte sich die Situation langsam.

Im ersten Halbjahr 2024 lag die Bearbeitungszeit nun bei 43 Tagen, die Prüfung eines Gesuchs nimmt drei bis vier Stunden in Anspruch. Nun will Regierungsrätin Silvia Steiner drei zusätzliche Massnahmen im Bildungsgesetz verankern, um ihr Ziel von 50 Tagen Durchlaufzeit auch langfristig zu halten. «Die Bearbeitung wird dadurch nochmals einfacher», sagte sie am Dienstag vor den Medien, «auch für die Gesuchstellenden. Sie sollen diese Zeit lieber in die Ausbildung investieren.»

Eingabe nach Studienbeginn

Die wichtigste Änderung betrifft die Einreichefrist. Bisher mussten die Gesuche bis spätestens einen Monat vor Beginn der Ausbildung beim Kanton eingereicht werden. Da die meisten Ausbildungen im Spätsommer beginnen, führte das beim AJB im Herbst zu einer grossen Arbeitslast. Neu können die Gesuche bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn abgegeben werden, ohne dabei den Anspruch auf Unterstützung für das ganze Ausbildungsjahr zu verlieren. AJB-Chef André Woodtli sagt: «Damit wollen wir den saisonalen Pendenzenberg im Herbst vermeiden.»

Andre Woodtli, Chef Amt fuer Jugend und Berufsberatung, links, spricht anlaesslich einer Medienkonferenz zu "Kindeswohl statt Kostenstreit", aufgenommen am Donnerstag, 6. Juli 2017 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Aufgehoben wird zudem die maximale Bezugsdauer von Stipendien. Der Anspruch wird an den Ausbildungsfortschritt geknüpft. Wer länger als fünf Jahre in Ausbildung ist, muss den Fortschritt belegen, dass sie Prüfungen abgelegt hat oder an der Doktorarbeit ist. Damit muss das AJB nicht mehr bei jeder Gesuchstellung den ganzen Werdegang einer Person prüfen. Auch wird nur noch ein Studium mit Bachelor- sowie Masterabschluss und Doktortitel finanziert. Nach zwei Studienabbrüchen hat eine Person keinen Anspruch mehr auf Stipendien.

Darlehen erst ab 35 Jahren

Zuletzt gibt es Anpassungen bei der Altersregelung. Bis zum 28. Altersjahr werden keine Darlehen mehr gewährt, sondern nur noch Stipendien ausbezahlt. Somit entfallen aufwendige Beratungsgespräche für das Amt. Auch Personen zwischen 28 und 35 Jahren in Ausbildung erhalten Stipendien, die ausbezahlten Gelder sind aber weniger hoch. Ältere Personen erhalten nur noch Darlehen.

Mit der Reform beabsichtigt der Kanton, möglichst vielen jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Berechnung soll zudem transparenter werden. Jährlich wendet der Kanton zwischen 52 und 62 Millionen Franken für Stipendien auf.

Die Gesetzesänderung muss noch vom Kantonsrat verabschiedet werden.