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Beschluss der Regierung
Das Stipendienwesen soll vereinfacht werden

Eine Anpassung im Bildungsgesetz soll Antragstellende schneller zu ihrem Stipendium bringen. 
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Letzten Herbst berichtete diese Zeitung über den Zürcher Studenten Yobet, der nicht mehr wusste, wovon er leben sollte, da er fast ein Jahr auf eine Antwort auf sein Stipendiengesuch wartete. Der Zürcher Regierungsrat will künftig Menschen wie Yobet schneller unterstützen können. Er will das Stipendienwesen vereinfachen und hat die Bildungsdirektion beauftragt, die Vernehmlassung zu einer Anpassung des Bildungsgesetzes zu starten.

Die Erfahrungen mit dem im Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz haben laut Mitteilung des Regierungsrats gezeigt, dass eine rasche Bearbeitung der Gesuche nur mit einem hohen Personalaufwand möglich ist. Insbesondere die komplexen Prüfkriterien würden zu einem hohen Bearbeitungsaufwand führen. Deshalb sehen die Verbesserungsvorschläge vor, dass beispielsweise die Kriterien zur Bestimmung der maximalen Beitragsdauer vereinfacht werden. Damit müsse nicht mehr der gesamte Werdegang der Antragstellenden geprüft werden.

Weitere Ideen zur Verschlankung der Administration: Die Wahlmöglichkeit zwischen Stipendien und Darlehen soll entfallen. Vorgeschlagen wird, dass neu existenzsichernde Stipendien bis zur Vollendung des 28. Altersjahrs ausgerichtet werden. Ab dem 29. bis zur Vollendung des 35. Altersjahrs sollen die Gesuchstellenden für ein Stipendium mehr Eigenleistungen erbringen müssen. Ab dem vollendeten 35. Altersjahr sollen Ausbildungsbeiträge als Darlehen ausgerichtet werden. Dieses Dreistufenmodell würde den Aufwand bei der Beratung sowie bei der Bearbeitung der Gesuche reduzieren.

Wartefristen entschärfen

Neu sollen die Gesuche bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden können. Damit verteilen sich die Gesuche gleichmässiger über das Ausbildungsjahr, und die langen Wartefristen im Sommer können entschärft werden. Weitere Vereinfachungen sollen auf Verordnungsstufe erfolgen. Die Vernehmlassung zur Änderung des Bildungsgesetzes dauert noch bis Mitte November.