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Das Rahmenabkommen tritt an Ort

Die Bundesräte Guy Parmelin (links), Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter informieren die Medien über das Rahmenabkommen. (7. Juni 2019) Foto: Peter Schneider/Keystone
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Bevor der Bundesrat das institutionelle Abkommen (Insta) unterschrieben hat, will die EU weder neue bilaterale Abkommen mit der Schweiz abschliessen noch die bestehenden aktualisieren. Der vom fehlenden Stromabkommen direkt betroffene Strommarkt funktioniert vorläufig. Für die Börse konnte das Schlimmste abgewendet werden. Die Medizinprodukte-Branche hingegen rechnet schon heute mit Milliarden-Schäden.

Grund ist die neue EU-Regulierung zur Stärkung der Patientensicherheit, die am 25. Mai 2020 umgesetzt wird. Zwar hat das Parlament die Schweizer Gesetzgebung im Eilverfahren angepasst. Diese Gesetzesänderung kommt aber nur dann voll zur Geltung, wenn die EU der Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) zustimmt.

Schweiz als Drittstaat

Heute gewährt das MRA Schweizer Herstellern von Medizinprodukten gleichberechtigten Zugang zum EU-Markt. Ohne Aktualisierung hätte die Schweiz den Status eines Drittstaates, erklärte Peter Studer vom Branchenverband Swiss Medtech auf Anfrage von Keystone-SDA.

Schweizer Hersteller könnten Medizinprodukte wie Verbandsmaterial, Diagnosegeräte oder Implantate nur noch über einen Bevollmächtigten in die EU exportieren. Aufgrund einer Umfrage bei Unternehmen schätzt Swiss Medtech die direkten Kosten auf über eine Milliarde Franken.

Wesentlich höher wird die Rechnung für die mittelfristigen Folgen des Systemwechsels ausfallen. Die Unternehmen müssten sich nun fragen, ob es überhaupt noch sinnvoll sei, aus der Schweiz heraus zu produzieren und Handel zu treiben, sagte Studer. Für den Wirtschaftsstandort sind das schlechte Nachrichten, gilt die Medtech-Branche doch als Innovationsmotor.

Die Schweizer Aufsichtsbehörden drohen vom Informationsfluss aus Brüssel abgeschnitten zu werden. Schlimmstenfalls müssten sich die Unternehmen für die Zulassung auf europäische Prüfstellen abstützen. Die Schweizer Behörden hätten dann keinen Einfluss mehr auf den Prozess der Inverkehrbringung von Produkten, sagte Studer.

Versorgungsengpässe drohen

Und schliesslich drohen Versorgungsengpässe, die Patientinnen und Patienten auf beiden Seiten der Grenze treffen würden. Grund ist einerseits der harzige Zertifizierungsprozess unter dem neuen Regime. Andererseits könnte es in der EU bald an Medizinprodukten aus der Schweiz fehlen, was sich unter anderem stark im Bereich der Implantate auswirken dürfte.

Der Brexit würde diesen Versorgungsengpass zusätzlich verschärfen. Studer hofft daher, dass auch ohne Rahmenabkommen eine Lösung möglich ist. Daran hätten beide Seiten ein Interesse, sagte er. Derzeit gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass es bis im Mai zu einer Einigung kommt. Das für die MRA zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine Anfrage dazu vorläufig unbeantwortet gelassen.

Stillstand an der diplomatischen Front

Auch das federführende Aussendepartement EDA hat nichts Neues zu vermelden. Auf Anfrage erinnert ein Sprecher daran, dass der Bundesrat ein institutionelles Abkommen mit der EU abschliessen wolle, sobald zufriedenstellende Lösungen vorlägen. Bei den flankierenden Massnahmen, den staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie scheinen die Positionen bisher allerdings unvereinbar.

Das EDA weist darauf hin, dass Bundespräsident Ueli Maurer Ende September per Brief Kontakt zur gewählten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgenommen und ein Treffen angeregt hat. Dazu ist es bisher nicht gekommen. Laut EDA sind zur Zeit auch keine Treffen zwischen Staatssekretär Roberto Balzaretti und EU-Vertretern geplant.

Auch in Brüssel ist keine Bewegung auszumachen. Man hofft zwar immer noch auf eine Unterzeichnung des Insta im Frühjahr 2020, wie der für die Schweiz zuständige EU-Beamte Christian Leffler vergangene Woche vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten im EU-Parlament sagte. Er geht davon aus, dass nach den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats im Dezember Bewegung in das Dossier kommt. Bis dahin sollte auch die neue EU-Kommission operativ sein.

Ob sich diese Hoffnung erfüllt, ist fraglich. Die Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP findet frühestens im Mai 2020 statt. Vor diesem Urnengang wird der Bundesrat das Stimmvolk kaum mit einem Rahmenabkommen konfrontieren wollen. Der Preis, den die Schweiz bezahlen muss, wird selbst bei einem guten Verhandlungsergebnis nur wenigen gefallen.

SDA/aru/fal