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Ständeräte wollen Immunität von SVP-Politiker aufheben

Unter Korruptionsverdacht: Christian Miesch bei seiner Verabschiedung aus dem Nationalrat 2015.
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Die Bundesanwaltschaft soll ermächtigt werden, die Finanzflüsse zwischen dem Baselbieter Ex-Nationalrat Christian Miesch und Ex-Botschafter Thomas Borer auszuleuchten. Dies hat die Rechtskommission des Ständerates beschlossen. Sie sprach sich also für die Aufhebung der Immunität von Alt-Nationalrat Christian Miesch aus. Damit zeichnet sich in Bundesbern eine Premiere ab. Noch nie wurde die Immunität eines Parlamentariers aufgehoben.

Mit 11 zu 1 Stimmen fiel der Entscheid der Ständeräte äusserst klar aus. Jetzt muss die nationalrätliche Immunitätskommission den Fall erneut beurteilen. Dieses Gremium hatte im Juni mit 5 zu 3 Stimmen entschieden, SVP-Miesch vor einem Strafverfahren zu schützen.

Hintergrund des Verfahrens: Im April 2015 hat der damalige SVP-Nationalrat Christian Miesch von Ex-Botschafter und Kasachstan-Lobbyist Thomas Borer 4635 Franken verlangt und erhalten. Das ist der Gegenwert eines Generalabonnements 1. Klasse. Die ungewöhnliche Zahlung wurde von Redaktion Tamedia publik gemacht. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass es sich bei dieser Zahlung um ein Korruptionsdelikt handeln könnte. Konkret hat man bei der Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass das Geld als Entschädigung für einen von Miesch eingereichten Pro-Kasachstan-Vorstoss im Parlament diente. Um den Fall aufzuklären, bat die Bundesanwaltschaft das Parlament, die Immunität von Christian Miesch aufzuheben und Ermittlungen zuzulassen.

Lobbyist Thomas Borer stellt die Überweisung als Fehler seiner Buchhaltung dar. Angeblich hat er das Geld 2017 von Miesch zurückgefordert und zurückerhalten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.