Kommentar zur EuropapolitikDer illegale Trick gegen die Bilateralen
Die Schweizer EU-Gegner wollen die neuen Abkommen mithilfe des Ständemehrs zu Fall bringen. Ein Rechtsgutachten zeigt nun die Fragwürdigkeit dieser Taktik.
Juristen gelten manchmal als Langweiler und Pedanten. Dass es sie in gewissen Situationen trotzdem braucht, zeigt die aktuelle Diskussion um die Europapolitik. In absehbarer Zeit dürfte sich der Bundesrat mit der EU auf neue bilaterale Verträge einigen. Die Rechte pocht bereits darauf, das verhasste Paket nicht nur dem Stimmvolk vorzulegen, sondern auch dem Ständemehr zu unterstellen. Das Kalkül dabei ist simpel. Die Verträge sind viel leichter zu bodigen, wenn sie neben dem Ja des Volks auch eine Mehrheit der Standesstimmen benötigen.
In dieser Situation hat das Bundesamt für Justiz (BJ) nun ein klärendes Wort gesprochen: Der Forderung der Europafeinde nachzugeben, wäre schlicht verfassungswidrig. In einem am Mittwoch publizierten Gutachten zeigt das BJ nüchtern auf, welche Staatsverträge gemäss Bundesverfassung ein Fall für das Ständemehr sind: der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit (wie der Nato) und zu supranationalen Gemeinschaften (wie der EU).
Die neuen bilateralen Verträge sind, soweit man ihren Inhalt kennt, weder das eine noch das andere. Zwar gab es in ferner Vergangenheit ein paar ganz wenige Fälle, wo die Politik besonders wichtige Abkommen (zuletzt 1992 den EWR) «freiwillig» dem Ständemehr unterstellten. Das Gutachten arbeitet aber plausibel die Fragwürdigkeit und die fehlende Rechtsgrundlage dieser Manöver heraus.
Ob das BJ damit durchdringen wird? Gesichert ist das nicht. Der Blocher-nahe «Nebelspalter» setzte vor kurzem den Ton, als er ein allfälliges Nein zum Ständemehr zum Verrat an der Demokratie erklärte – jene Art Vorwurf, die das Personal der Schweizer Politik schnell mal kopfscheu macht. Auch der Bundesrat behält sich noch alle Optionen offen. Doch seine Rechtsgelehrten haben nun ein Statement hinterlassen, über das er sich nicht leicht wird hinwegsetzen können.
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