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77-Jähriger aus Stäfa verurteilt
Kiffender Rentner muss für Flucht vor Polizei büssen

20190219, AF, Esch-sur-Alzette, Thema Cannabis
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Wenn man etwas ausgefressen hat, würde man sich manchmal am liebsten verstecken wie ein kleines Kind. Dass dies nicht immer der beste Weg zur Bewältigung eines Problems ist, musste aber kürzlich ein 77-jähriger Stäfner erfahren. 

Beim Rentner tauchten eines Tages Polizeibeamten auf, die ihn einer Personenkontrolle unterziehen wollten. Sie begegneten ihm im Treppenhaus oder direkt vor der Haustür. Als sie ihm sagten, dass er unter Verdacht stehe, in fahrunfähigem Zustand mit einem Auto unterwegs gewesen zu sein, brach er offenbar in Panik aus. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, mit dem ihn die Staatsanwaltschaft See/Oberland kürzlich verurteilt hat.

Jedenfalls verweigerte der Mann den Atemalkoholtest und versuchte, vor den Polizisten in seine Wohnung zu flüchten. Er stemmte sich dabei gegen die Wohnungstür, um diese vor den dagegen haltenden Polizisten abschliessen zu können. Dies gelang ihm aber nicht. Also versuchte er sich von den Beamten, die ihn auf den Polizeiposten mitnehmen wollten, loszureissen. Auch damit war er nicht erfolgreich.

Für sein Verhalten wird der Mann nun zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Dies, weil er sich einer Amtshandlung widersetzt und auch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte. Denn tags zuvor hatte der Mann nachweislich Cannabis geraucht.

Die Ironie der Geschichte: Offenbar konnten die Strafermittler nicht beweisen, dass er tatsächlich bekifft oder betrunken am Steuer gesessen hatte – denn deswegen wurde er am Schluss gar nicht verurteilt. Der Rentner hätte also besser ruhig Blut bewahrt, als die Polizisten bei ihm auftauchten.