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Wegen Gewalt gegen Beamte verurteilt
Bekiffte Studentin greift im Spital Polizisten an

Männedorf, Spital, Thomas Kessler, Leiter Bau Spital Männedorf, 28.7.15, Bild: Manuela Matt
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Eine Studentin, die an der Goldküste wohnt, scheint mit Polizistinnen und Polizisten auf Kriegsfuss zu stehen. Schon mehrfach hat sich die 18-Jährige mit Beamten angelegt. So geriet sie im vergangenen Januar im Zürcher Seefeld aus unbekannten Gründen mit zwei Stadtpolizisten in Streit. Sie beschimpfte diese als «Opfer» und «Hurensöhne» und versah sie mit noch schlimmeren Attributen, die an dieser Stelle anstandshalber nicht genannt werden.

Und nur einen Monat später, im Februar, geriet die junge Frau in Männedorf mit einem Kantonspolizisten und einer Kantonspolizistin aneinander. Sie stand damals unter Einfluss von Marihuana und befand sich – womöglich genau aus diesem Grund – spätabends im Spital Männedorf. Dort wollte man sie einer ärztlichen Kontrolle unterziehen, der sie sich widersetzte.

Die beiden Polizeibeamten hatten anscheinend die delikate Aufgabe, sie zur Vernunft zu bringen, was aber ganz offensichtlich nicht gelang. Stattdessen mussten sie sich von ihr aufs Übelste beleidigen lassen.

Tritt an Kopf und Brust

Schliesslich wurde die junge Frau – so lautet der Vorwurf – sogar gewalttätig. Dem Polizisten trat sie offenbar mit dem Fuss gegen den Kopf, sie traf ihn knapp unterhalb der Nase. Der Polizistin wiederum trat sie gegen den Brustbereich. 

Die Schimpftiraden und der Gewaltexzess haben nun ein Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat die Studentin kürzlich per Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung und Drogenkonsums verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Beschuldigte erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 40 Tagen, die sie nur absitzen muss, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren noch einmal etwas zuschulden kommen lässt. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit beträgt ebenfalls zwei Jahre. Hingegen muss die Kifferin eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1100 Franken ohne Wenn und Aber hinblättern. Ob sie angesichts dieser Strafe ein Joint zu beruhigen vermag, bleibt fraglich.

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