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Verdacht illegaler Parteispende
Der AfD droht erneuter Spendenskandal in Millionenhöhe – Spur führt in die Schweiz

Dr. Alice Weidel von der AfD während ihrer Rede im Deutschen Bundestag, 212. Plenarsitzung, Berlin, 11. Februar 2025.
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Die höchste Einzelspende hat die AfD in diesem Wahlkampf aus Österreich erhalten. Der ehemalige FPÖ-Politiker Gerhard Dingler hat seinen rechtspopulistischen Freunden aus Deutschland 2,35 Millionen Euro für eine Plakatkampagne gesponsert.

Doch nun sind österreichische Ermittler misstrauisch geworden. Sie gehen dem Verdacht nach, dass Dingler lediglich einem Dritten als Strohmann gedient haben könnte. Denn ein Milliardär soll dem FPÖ-Mann Dingler zuvor eine hohe Summe überlassen haben, berichtet der «Spiegel».

Laut Behörden hat Dingler seiner Bank Mitte Dezember 2024 eine Schenkung von einem Bekannten angekündigt. Auf Nachfrage der Bank habe es geheissen, dass ein Milliardär namens Henning Conle der Schenkende sei. Es gehe laut Schenkungsvertrag um 2,6 Millionen Euro.

Über Conle ist öffentlich kaum etwas bekannt. Der 81-Jährige hat sein Vermögen mit Immobiliengeschäften gemacht und ist neben Zürich auch in London angemeldet. Zudem besitzt er eine Holding im Fürstentum Liechtenstein.

Erinnerungen an Spendenskandal 2017

Laut Aussagen der AfD hat die Partei keine Hinweise darauf gehabt, dass Dingler nur ein Strohmann gewesen sein soll. Er habe der AfD vor der Spende auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Geld für die Plakatkampagne «aus seinem eigenen Vermögen stammt» und die Zahlung «insbesondere nicht im Auftrag von Dritten erfolgte», sagte ein Sprecher von Alice Weidel gegenüber dem «Spiegel». Ob Weidel den Milliardär Conle kennt oder nicht, wollte sie nicht verraten.

Gerade für Alice Weidel könnte es nun unangenehm werden, denn die AfD-Spitzenkandidatin hatte bereits im Jahr 2017 illegale Spendengelder von Conle erhalten. Es ist nachgewiesen, dass der Milliardär hinter einer Spende an Alice Weidel von 132’000 Euro steckt. Das Geld war damals in unauffällige Tranchen gestückelt und über die Konten von zwei Schweizer Pharmafirmen gezahlt worden.

Es droht eine Busse in Millionenhöhe

Sogenannte Strohmannspenden, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird, sind nach dem deutschen Parteiengesetz streng verboten. Die Bundestagsverwaltung hat für die Spende von 2017 eine Strafzahlung von 396’000 Euro verhängt. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der AfD eine deutlich höhere Busse wegen illegaler Parteienfinanzierung – in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende, in diesem Fall also rund 7 Millionen Euro.