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Ersatzneubau in Zürich
Erfolg für riesiges Wohnprojekt beim Brunaupark

Wohnsiedlung Brunaupark mit hohen Betongebäuden unter blauem Himmel, Teil einer Dokumentation über die Bewohner:innen und Erkundung mit Regieduo Felix Hergert und Dominik Zietlow.
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In Kürze:
  • Das Verwaltungsgericht hat die Gestaltungspflicht für das Projekt beim Brunaupark aufgehoben.
  • Das Zürcher Stadtparlament will das Urteil akzeptieren.
  • Wann das Projekt gebaut wird, bleibt dennoch fraglich.

Die Pensionskasse der Credit Suisse erzielt einen juristischen Sieg im Ringen für einen neuen Brunaupark, wo dereinst rund 500 neue Wohnungen die aktuell rund 200 ersetzen sollen.

Das Projekt ist seit Bekanntwerden umstritten. Im November 2021 wollte sich die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat politisches Mitspracherecht sichern. Das Stadtparlament nahm eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) vor. Für das Gebiet «Brunaupark/Uetlihof» im Kreis 3 verankerte der Gemeinderat eine Gestaltungsplanpflicht. Unter anderem, um einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen zu sichern.

Das geschah gegen den Willen der Stadtregierung, Hochbauvorsteher André Odermatt (SP) hatte juristische Bedenken. Die Credit Suisse Pensionskasse, welcher der Brunaupark gehört, rekurrierte gegen den Entscheid.

Gemeinderat unterliegt

Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Gestaltungsplanpflicht aufgehoben und bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz. Das Urteil ist noch nicht öffentlich. Doch aus einem am Donnerstag publizierten Entscheid der Geschäftsleitung des Gemeinderats geht die Begründung hervor.

Das öffentliche Interesse an der Massnahme sei nicht hinreichend gegeben, heisst es darin. Das Gericht beurteilt eine Gestaltungsplanpflicht als «unverhältnismässig». Die betroffenen Grundstücke seien baureif, der Planungsstand weit fortgeschritten.

Bereits die Vorinstanz, das Baurekursgericht, argumentierte: Die Gestaltungsplanpflicht sei unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie. So habe der Gemeinderat die BZO-Anpassung rasch nach der Inkraftsetzung der totalrevidierten BZO vorgenommen. Damit sei die für die Eigentümerin elementare Planungssicherheit missachtet worden.

Das Urteil des Baurekursgerichts zog der Gemeinderat weiter. Doch nun empfiehlt die Geschäftsleitung dem Parlament einstimmig, das neue Urteil zu akzeptieren. Dies sei gut begründet, folglich habe eine Beschwerde an das Bundesgericht kaum Erfolgschancen, heisst es im Entscheid. Die Abstimmung im Rat am kommenden Mittwoch dürfte damit zur Formsache werden.

Für die Pensionskasse der Credit Suisse sind das gute Nachrichten. Man freue sich, dass das Verwaltungsgericht ihren Argumenten gefolgt sei, sagt eine Sprecherin auf Anfrage.

Wann gebaut wird, bleibt fraglich

Der politische Widerstand ist gebrochen. Wann und ob das Projekt in dieser Form realisiert werden kann, bleibt dennoch fraglich.

Vor knapp einem Jahr hat das Verwaltungsgericht die Baubewilligung der Stadt Zürich für den neuen Brunaupark aufgehoben. Die Anwohnenden der Siedlung Laubegg, einer über 100-jährigen Reihenhaussiedlung, wehren sich gegen die 25 bis 30 Meter hohen Wohnhäuser in ihrer Nachbarschaft.

Mehrstöckige, moderne Wohngebäude mit roten Ziegelsteinen, umgeben von Grünflächen und Radfahrern, entlang einer Hauptstrasse.

Ihre Siedlung ist architektonisch aussergewöhnlich und befindet sich deshalb im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos). Die Pläne der CS-Pensionskasse böten aber keine «klare Vorstellung» davon, wie die Umgebung der geschützten Überbauung Laubegg später einmal aussehen werde, urteilte das Verwaltungsgericht. Es fehle ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), obwohl eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbilds möglich sei.

Jahrelanges Hickhack

Es ist bereits die zweite Baubewilligung für das Grossprojekt, die juristisch bekämpft wird. Die erste wurde aufgrund ungenügenden Lärmschutzes aufgehoben.

Die Mietenden in den aktuell 200 Wohnungen hatten ursprünglich im März 2020 die Kündigung erhalten. Diese wurden aussergerichtlich sistiert. Letztes Jahr erschien der Film «Brunaupark», ein Dokumentarfilm über die Siedlung, über die Menschen, die in den zum Abriss vorgesehenen Wohnungen leben.

Wann und ob diese Menschen ausziehen müssen, ist unklar. Der Streit um die zweite Baubewilligung ist aktuell vor Bundesgericht hängig.