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Verwaltungsgericht Zürich entscheidet
Gute Nachricht für Brunaupark-Mieter: Abriss verzögert sich weiter

Einkaufszentrum und Wohnbauten Brunaupark Unten und Uetlihof Gebaeude der Credit Suisse in Zuerich fotografiert am 20. Juni 2019. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Auch das zweite Bauprojekt der Pensionskasse der Credit Suisse für einen neuen Brunaupark erleidet Schiffbruch.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung der Stadt Zürich für die Siedlung Brunaupark mit 512 Wohnungen im oberen Preissegment aufgehoben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Gewehrt hatten sich Anwohnerinnen und Anwohner aus der angrenzenden Siedlung im Laubegg. Die über 100-jährige Reihenhaussiedlung Laubegg ist architektonisch aussergewöhnlich und deshalb im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos) und geniesst dort den höchstmöglichen Schutz.

Die Rekurrenten hatten beanstandet, das Bauprojekt mit den 25 bis 30 Meter hohen Wohnhäusern direkt vor der Siedlung nehme zu wenig Rücksicht auf die lediglich zweistöckigen Wohnbauten in der Laubegg.

«Gravierende» Verfahrensmängel

Bereits das Baurekursgericht hatte der Bauherrschaft zusätzliche Auflagen gemacht. Die von den Anwohnern gerügten Mängel erachtete es allerdings lediglich als «untergeordnet». Deshalb lehnte es die generelle Aufhebung der Baubewilligung noch ab.

Die höchste kantonale Instanz, das Zürcher Verwaltungsgericht, schätzt die Mängel nun anders ein. Die kantonale Baudirektion hätte dazu ein Gutachten einholen müssen. Dass dies nicht geschehen sei, beurteilt das Verwaltungsgericht als «gravierend». Die bewilligten Pläne liessen keine «klare Vorstellung» zu, wie die Umgebung der unter Schutz stehenden Überbauung Laubegg dereinst aussehen werde.

Darum hebt das Gericht sowohl die Baubewilligung der Stadt Zürich als auch die nachgelagerte kantonale Bewilligung auf.

Stadt ist erstaunt

Das Hochbaudepartement der Stadt Zürich nahm den Entscheid am Freitag zur Kenntnis und will ihn analysieren. Allerdings betonte Sprecherin Anja Grüter: «Wir sind über den Entscheid erstaunt.» Die verlangte Rücksichtnahme auf eine Isos-geschützte Nachbarliegenschaft entspreche nicht der aktuellen Bewilligungspraxis.

Für die CS-Pensionskasse entwickelt sich das Bauprojekt langsam zu einer Endlosgeschichte. Sie präsentierte das Projekt 2018, und als im März 2020 die Baubewilligung der Stadt Zürich eintraf, erhielten die Mieterinnen und Mieter in den heutigen rund 200 Wohnungen die Kündigung.

Diese wurde kurz darauf mit einer aussergerichtlichen Vereinbarung sistiert. Denn es wurde bald klar, dass das Bauvorhaben nicht so schnell realisiert werden konnte, wie sich dies die Besitzer vorgestellt hatten. Die Kündigungen bleiben zwar gültig, die Mieterinnen und Mieter können allerdings so lange bleiben, bis eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.

Die Baubewilligung wurde dann im April 2021 aus Lärmschutzgründen aufgehoben. Nun, drei Jahre später, ist auch die Baubewilligung für das Folgeprojekt ungültig.

Noch ein weiteres Verfahren hängig

Für die Mieterinnen und Mieter heisst das, dass sie nun wohl noch lange nicht umziehen müssen. Gemäss der aussergerichtlichen Vereinbarung können sie in ihren Wohnungen bleiben, «wenn die Vermieterin freiwillig von ihrem Bauprojekt Abstand nimmt oder wenn bis Ende Juni 2029 keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt».

Die Pensionskasse der Credit Suisse nimmt den aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichts ebenfalls zur Kenntnis, wie UBS-Mediensprecher Maurice Labhart am Freitag schreibt: «Wir sind derzeit daran, das Urteil zu analysieren, und werden weitere Schritte prüfen.» Die CS-Pensionskasse könnte den Fall noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Ungemach droht dem Projekt auch noch in einem weiteren Verfahren: Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat für das Projekt einen Gestaltungsplan verlangt.

Diese Forderung lehnte das Baurekursgericht zwar ab, aber im Juli 2023 hat das Stadtparlament beschlossen, vor Verwaltungsgericht weiter für die Gestaltungsplanpflicht zu kämpfen. Dieses Verfahren ist noch hängig, wie die Medienstelle des Gerichts am Freitag mitteilte.