Spital WetzikonGläubiger fordern erneuten Zahlungsaufschub
Das Spital Wetzikon ist in Nachlassstundung, weil es eine Anleihe von 170 Millionen Franken nicht zurückzahlen kann. Ein Gruppe von Gläubigern will dem Spital mehr Zeit verschaffen, der Verwaltungsrat der GZO sieht das kritisch.
Wer seine Schulden nicht zurückzahlen kann, wird entweder zur Kasse gebeten – oder bekommt mehr Zeit. Diese Zeit soll jetzt auch das GZO Spital Wetzikon erhalten.
Eine anonyme Gruppe von Gläubigern schlägt in einer am Donnerstagmorgen verfassten Mitteilung vor, dem Spital Wetzikon einen Zahlungsaufschub von drei Jahren zu gewähren. So bliebe ihm bis 2027 Zeit, die 170 Millionen Franken, die das Spital 2014 zur Finanzierung eines Neubaus aufgenommen hatte und nicht mehr zurückzahlen kann, zu begleichen.
Die Gruppe nennt sich «GZO Creditor Group» und besteht gemäss Mitteilung der GZO aus vier Anleihensgläubigern, die über eine Kapitalbeteiligung von 6,56 Prozent verfügen. Erste Aufschlüsse, wer hinter der Idee stecken könnte, gibt eine am Donnerstagmorgen aufgeschaltete Website, auf der sich Gläubiger via Kontaktformular der Gruppe anschliessen können. Genannt wird dort Gregor Greber.
Greber ist in der Finanzbranche kein Unbekannter. Die «Bilanz» sprach in einem Porträt über Gregor Greber von einem Menschen mit «markigen Forderungen» und «bescheidenem Erfolg». Aktuell ist Greber im Vorstand mehrerer Unternehmen wie beispielsweise des Wäscheunternehmens Calida oder des Energieunternehmens R&S Gruppe tätig.
Verzinsung würde um 3 Prozent steigen
Die Gruppe beantragt, dass die GZO Spital Wetzikon AG eine Versammlung der Anleihengläubiger einberuft. An dieser soll über eine Verlängerung der Anleihe sowie über eine halbjährliche Erhöhung der Verzinsung von zurzeit rund 1,9 bis auf rund 4,9 Prozent im Jahr 2027 abgestimmt werden. Die Erhöhung «soll ein Ansporn für die GZO sein, zügig ein Sanierungsprogramm auszuarbeiten und umzusetzen», so die Mitteilung.
Weitere Bedingungen der Gruppe: Sie erwarte «konkrete Massnahmen zur Sanierung». Dazu gehören die Stärkung der Bilanz und des Cashflows, eine langfristige Finanzierungsstrategie unter Berücksichtigung verschiedener Eigen- und Fremdkapitalquellen, die Redimensionierung des Neubaus und die Evaluation von Kooperationsmöglichkeiten.
Laut der Gruppe könnten der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der GZO AG mit dieser Massnahme aus der provisorischen Nachlassstundung entlassen werden und selbstständig Sanierungsmassnahmen ausarbeiten, um den Fortbestand des Spitals Wetzikon zu ermöglichen.
«Keine voreilige Einzellösung»
Der Verwaltungsrat der GZO AG seinerseits lehnt den Vorschlag allerdings ab. Die Nachlassstundung biete – wenn sie Ende August um zunächst weitere 4 Monate und in einem dritten Schritt um 24 Monate verlängert wird – bereits genug Zeit für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts. Gleichzeitig «garantiert die Nachlassstundung einen umfassenden Schutz sämtlicher Gläubiger», schreibt VR-Präsident Jörg Kündig in der Mitteilung. Der Vorschlag der Gruppe würde hingegen einzelne Gläubiger gegenüber anderen bevorteilen. Dem könne die GZO nicht zustimmen.
Die «GZO Creditor Group» widerspricht in einer Stellungnahme am Donnerstagnachmittag dieser Darstellung. Sie habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass durch die Änderungen auch sämtliche weiteren Gläubiger die gleichen Rechte erhalten sollten.
Ergänzung vom 18.7. 2024, 14.45 Uhr: Der ursprüngliche Artikel wurde um die Stellungnahme des GZO-Verwaltungsrates ergänzt.
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