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Debatte um DNA-Analysen
Sperma und Speichel sollen Schweizer Polizei zu Tätern führen

Stichwort Phänotypisierung: DNA-Spuren werden so ausgewertet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Merkmale einer möglichen Täterschaft resultieren.  
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Der Nationalrat hat Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung zugestimmt. Die Änderungen sollen Polizei und Staatsanwaltschaft neue Ermittlungsmethoden auf der Basis von DNA-Analysen ermöglichen.

Die Befürworter verweisen auf schwere Straftaten wie Mord und Vergewaltigung, die mit den neuen Methoden künftig besser aufgeklärt werden könnten. «Technische Fortschritte müssen im Gesetz laufend aufgenommen werden, damit Verbrechen besser aufgeklärt werden können», fordert die frühere Polizistin Andrea Geissbühler (SVP, BE). Heute liefen Täter frei herum, die mit den neuen Möglichkeiten vermutlich gefasst werden könnten.

Gegen die Anpassungen ist der grösste Teil der Ratslinken; sie befürchtet eine Einschränkung elementarer Grundrechte. Ganze Bevölkerungsgruppen könnten mit dem neuen Gesetz in den Fokus von Ermittlungen geraten, warnt die Zürcher Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne). Die Anwendung des Verfahrens sei zu wenig eingegrenzt.

Dies würde mit dem Gesetz neu möglich

Mittels DNA-Spur liessen sich äusserliche Merkmale der Täterschaft herauslesen:

  • Augen: Die Farben Blau und Dunkelbraun können mit einer 90- bis 95-prozentigen Sicherheit bestimmt werden. Zwischenfarben wie Grün oder Graumeliert lassen sich schwieriger bestimmen.

  • Haare: Rot, Blond, Braun oder Schwarz lassen sich mit einiger Zuverlässigkeit bestimmen. Bei Blond ist die Wahrscheinlichkeit des Zutreffens 69 Prozent, bei Braun 78 Prozent, Rot 80, Schwarz 87 Prozent. Bei Blond sei zu berücksichtigen, dass bei einem Teil der blondhaarigen Bevölkerung während der Adoleszenz eine Veränderung der Haarfarbe zu Dunkelblond oder Braun auftrete, schreiben die Behörden auf Anfrage.

  • Hautfarbe: Weisse und sehr dunkel pigmentierte Haut lässt sich mit DNA-Spuren mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bestimmen. Neue Tests können auch dazwischenliegende Hautfarben bestimmen. Die Vorhersagewahrscheinlichkeit liegt für die weisse Hautfarbe heute bei 98 Prozent, für die schwarze Hautfarbe bei 95 und für Mischformen bei 84 Prozent.

  • Herkunft: Mit dem Herausfiltern spezifischer Merkmale einer DNA lässt sich mit grösserer Wahrscheinlichkeit sagen, ob eine Person ursprünglich aus Europa, Afrika, Ostasien, Südasien, Südwestasien oder aus einer indigen dominierten Bevölkerungsregion stammt oder aus Ozeanien oder aus Amerika.

  • Alter: Mit einer neuartigen DNA-Analyse lässt sich auf vier bis fünf Jahre genau bestimmen, wie alt eine Person ist, die an einem Tatort Spuren hinterlassen hat. Bei Menschen unter 20 und über 60 Jahren lässt sich das Alter weniger genau bestimmen, und es kann zu gröberen Abweichungen kommen.

In diesen Fällen erhofft sich die Polizei bessere Erkenntnisse. Die Schweizer Polizeibehörden und am Dienstagmorgen die Bürgerlichen im Nationalrat verweisen dabei gern auf die Niederlande, die die neuen Untersuchungsmethoden bereits seit einigen Jahren anwenden.

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Eingegrenzte Ermittlungen

Der Nutzen der neuen Methoden lässt sich am Fall der Vergewaltigung und Ermordung der 16-jährigen Marianne Vaatstra im Jahre 1999 in den Niederlanden aufzeigen. Der erste Tatverdacht der Polizei fiel damals auf die Bewohner eines nahe gelegenen Asylbewerberheims. Eine DNA-Massenuntersuchung im Gebiet um den Tatort brachte keine Ergebnisse. In dieser Situation entschlossen sich die Strafverfolger zum ersten Mal, eine sogenannte Phänotypisierung von Blut- und Spermaspuren vorzunehmen, die am Tatort gefunden worden waren. Das Resultat zeigte, dass es sich beim Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Westeuropäer handelt. Damit liessen sich die Ermittlungen eingrenzen. Die Polizei konnte den Täter später überführen.

Ein weiteres Beispiel: In einem niederländischen Dorf geschah ein sexueller Übergriff. Die neue DNA-Auswertung, die Phänotypisierung, ergab, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit von asiatischer Herkunft sei. Dieses Resultat schränkte den Kreis möglicher Verdächtiger stark ein. Im Dorf lebte schliesslich nur eine Person asiatischer Herkunft, die adoptiert war von einem niederländischen Ehepaar.

Zeugenaussagen werten

Als weiteres Beispiel aus Holland führt das Justiz- und Polizeidepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter das folgende an: Übereinstimmende DNA-Profile von Spermaspuren hätten gezeigt, dass derselbe Täter zwei sexuelle Übergriffe begangen habe. Während das eine Opfer den Täter als einen Westafrikaner beschrieben habe, sei das andere überzeugt gewesen, dass er ein Inder sei. Die neue DNA-Untersuchungsmethode habe ergeben, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit indischer Abstammung sei. Diese Informationen hätten geholfen, sich gezielt auf die richtige Personengruppe zu konzentrieren.

Das Gesetz geht nun in den Ständerat als Zweitrat.