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Neue Regelung ab 2022
Bald gibts beim Replay-TV Startwerbung und kurze Spots

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Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream haben sich auf einen neuen Tarif geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz regelt. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von sieben auf 14 Tage verlängert.

Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender demgegenüber neu die Möglichkeit zur Vermarktung einer Start-Werbung von wenigen Sekunden, von kurzen Spots, wenn die Werbung im Programm überspult wird, sowie einer Display Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vor.

Zudem müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen, sondern sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms. Ebenso können sie nach dem Abspielen der kurzen Werbespots direkt zum Programm springen.

SRG stellt sich gegen die Verlängerung.

Im Kontext der von Suissimage geführten urheberrechtlichen Tarifverhandlungen hätten die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream und die in der Schweiz tätigen und mit Werbung finanzierten TV-Sender gemeinsam nach neuen innovativen Werbeformaten für TV-Sender im Replay-TV gesucht, heisst es im Communiqué.

Die SRG ist mit dem gefundenen Kompromiss nicht einverstanden. Das hat für die Nutzer konkrete Folgen. Bei allen Sendern ausser jenen der SRG können TV-Zuschauer künftig die Werbung gezielt überspringen - im Gegenzug müssen sie sich vor dem Überspringen des Werbeblocks einige kurze Spots anschauen. Wer SRG schaut, muss dagegen weiterhin den Werbeblock quasi von Hand überspulen - bekommt dagegen aber keine Zwangswerbung.

Eine zukunftsweisende Lösung

Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream

Im Communiqué wird daran erinnert, dass es das Parlament im Dezember 2018 abgelehnt habe, im Zuge der Urheberrechtsrevision das Regime der Privatkopie beim Replay TV neu zu regeln und stattdessen dazu aufgerufen habe, den Konflikt um die TV-Werbung im Replay unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären. In den vergangenen 18 Monaten habe eine «zukunftsweisende Lösung» entwickelt werden können.

Diese berücksichtige ausgleichend die unterschiedlichen Interessen von Zuschauerinnen und Zuschauern, werbefinanzierten TV-Sendern und TV-Verbreitern. Der neue Urheberrechtstarif sei am Donnerstag der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte zur Genehmigung eingereicht worden.

Längere Replayfrist

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Das im Replay-TV zur Verfügung stehende Programmangebot verdoppelt sich damit für Zuschauerinnen und -zuschauer.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können zudem aus dem Angebot der TV-Verbreiter selbst wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten.

Die SRG sperrt sich vor allem gegen eine Ausweitung des Replay-TV auf 14 Tage. Aus ihrer Sicht widerspricht dies «urheberrechtlichen Grundsätzen», wie SRG-Sprecher Edi Estermann mitteilt. Für die SRG ist daher fraglich, ob die neue Tarif-Einigung nun genehmigt wird. Denn der mühsam gefundene Einigung muss nun von der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht genehmigt werden. Trotzdem könnten mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert werden, heisst es im Communiqué.

Für die Sendeverbreiter ist die Ausweitung des zeitversetzten TV auf 14 Tage ein zentraler Bestandteil. Dies sei eine Gegenleistung für die Zuschauer, damit diese beim Überspringen von Werbung künftig die Zwangsspots akzeptieren. Mit der 14tägigen Verfügbarkeit der Inhalte hoffen auch die Sender, dass sie ihre Stellung gegenüber abopflichtigen Streamingdiensten wie Netflix verbessern.

SDA