Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kommentar zum Sonderermittler
Peter Marti geht zu weit

In der Crypto-Affäre untersucht Sonderermittler Peter Marti ein Medienleck. Marti scheint Dinge zu tun, die der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Zürcher Jurist Peter Marti gehört derzeit zu den am meisten gefürchteten Personen in Bundesbern. Das dürfte dem pensionierten SVP-Richter nicht ungelegen kommen. In seiner Rolle als ausserordentlicher Staatsanwalt versucht er seit Monaten, mit juristischer Brachialgewalt aufzuklären, wer in der Crypto-Affäre hinter Medienlecks steckt. Marti ging so weit, einen Mitarbeiter aus dem Stab von Bundesrat Alain Berset kurzzeitig ins Gefängnis zu schicken.

Nach dem bisher Geschehenen fehlt nur noch, dass Marti einem Bundesrat höchstpersönlich vorwirft, eine Amtsgeheimnisverletzung begangen oder zumindest eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter dazu angestiftet zu haben. 

Marti befindet sich nicht im rechtsfreien Raum.

Noch hat der forsche Sonderermittler – zumindest offiziell – keinen Bundesrat im Fokus. Nun stellt sich aber eine viel grundlegendere Frage: Ist das, was Marti tut, überhaupt rechtens? Der Zürcher ermittelt nämlich seit Monaten gegen mehrere Bundesangestellte, obwohl ihm das Gesetz dies gemäss übereinstimmender Analyse mehrerer Juristen gar nicht erlaubt. 

Marti befindet sich nicht im rechtsfreien Raum. Als Sonderermittler muss er sich ans «Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes» halten. Massgebend ist Artikel 67, der vorschreibt, dass er als ausserordentlicher Staatsanwalt «nur» gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft ermitteln darf. Für alle anderen Staatsangestellten ist die ordentliche Staatsanwaltschaft zuständig. Marti darf also nicht willkürlich irgendwelche Bundesangestellte herauspflücken, deren elektronische Korrespondenz durchleuchten, Handys und Computer konfiszieren und dabei irgendwelche Beifänge machen. Dies ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. 

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) trägt dafür eine Mitverantwortung. Sie hat Marti eingesetzt und müsste ihn nun zurückpfeifen. Stattdessen hat sie ihm sein Mandat erweitert. Umso wichtiger wäre es, dass ein Gericht Martis Arbeit rasch durchleuchtet und entscheidet, ob er rechtswidrig handelt.