Abhöraffäre um Crypto AGErmittlungen gegen mehrere Bundesangestellte
Das EJPD hat in der Crypto-Affäre ein Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte genehmigt. Die Betroffenen stehen unter dem Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat «beamtenrechtliche Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses erteilt». Damit bestätigt das EJPD am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Informationen des Westschweizer Radios vom Montagabend. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nannte das Departement die Namen der betroffenen Angestellten nicht.
Der «SonntagsBlick» hatte zuerst darüber berichtet, dass Peter Lauener, der ehemalige Mediensprecher von Bundesrat Alain Berset, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zuge der Crypo-Affäre zeitweise in Untersuchungshaft gekommen sei.
Die Eröffnung von Strafverfahren gegen Bundesangestellte ist genehmigungspflichtig. Im Schnitt entscheidet das EJPD über rund zehn Gesuche pro Jahr.
Die Bewilligung werde grundsätzlich immer dann erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt zu sein scheinen, es sich um keinen Bagatellfall handle und eine Disziplinarstrafe nicht als ausreichende Sanktion erscheine, teilte das Departement dem Radio mit.
Drei Personen im Visier
Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, schreibt das EJPD in seiner Stellungnahme weiter. Bei der Genehmigung eines Strafverfahrens nehme das EJPD weder eine gründliche Prüfung des Sachverhalts vor, noch entscheide es über den Inhalt des Falls.
Mehrere Medien, die in dem Fall recherchiert hatten, berichteten, dass im Fall der Crypto-Affäre bei zwei Bundesangestellten Hausdurchsuchungen durchgeführt worden seien. Betroffen sei je eine Person im Innen- sowie im Aussen-Departement.
Die Personen sind im Visier des ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Peter Marti. Anlass ist eine Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom November 2020.
Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts waren während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien gelangt. Für die betroffenen Angestellten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Zuger Firma Crypto stellte manipulierte Chiffriermaschinen für die Verschlüsselung von Nachrichten her, von denen die amerikanische CIA und der deutsche Geheimdienst Informationen abgreifen konnten. Der Fall war 2019 aufgeflogen.
SDA/aru
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