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AboGeldblog: Vorbezug, Einkäufe und Steuern
So optimieren Paare ihre PK-Situation

Vorbezug zurückzahlen oder freiwillige Einkäufe tätigen? Neben den Richtlinien sollten auch steuerliche Effekte geprüft werden.
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Mit grossem Interesse lese ich jeweils die Geldberaterecke. Ein kürzlich geschilderter Fall entspricht in den Grundsätzen der Situation von mir und meiner Frau. In ihrer Antwort raten Sie diesem Mann, dass er den Vorbezug zurückzahlt und später dann Einkäufe in seine Pensionskasse macht. Dieser Vorgang hat aber den Nachteil, dass die Einkäufe nicht nochmals von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Wenn dann der Vorbezug gänzlich abbezahlt ist, kann er beim Steueramt die Rückforderung des seinerzeitigen Steuerbetrages beantragen. Davon ausgehend, dass die Ehefrau wahrscheinlich noch einen viel höheren Einkaufsbetrag hat, würde ich empfehlen, die Einkäufe ausschliesslich bei der Ehefrau zu tätigen, wobei der jährliche Beitrag mindestens 30'000 oder mehr Franken ausmachen sollte, weil sonst der Doppelverdienerabzug zu stark ins Gewicht fällt. Dieser wird nämlich bei den Einzahlungen gekürzt. Leserfrage von A.H.

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