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Meinung

Kommentar zu Lebensmittelpreisen
Sind die Bio-Preise wirklich zu hoch, muss dies Folgen haben 

Sind die Bio-Preise überhöht? In einem Coop-Supermarkt räumt ein Mitarbeiter Gemüse ein.
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Der Vorwurf wiegt schwer, und er steht seit Jahren im Raum: Migros und Coop sollen ihre Marktmacht ausnützen und überhöhte Preise für Bio- und andere Lebensmittel verlangen. Doch trotz zahlreicher Studien und detaillierter Berichte von Bauern, Konsumentenschutz, Tierschutz, Staatssekretariat für Wirtschaft und Medien sah die Wettbewerbskommission bisher keinen Anlass zum Eingreifen.

Nun jedoch kommt die Behörde nicht darum herum, der Sache auf den Grund zu gehen. Denn mit einem Bericht, den Preisüberwacher Stefan Meierhans am Freitag veröffentlicht hat, erhält der Verdacht sozusagen die amtliche Beglaubigung.

Meierhans’ Befund: Migros und Coop erzielen mit Bioprodukten eine höhere Marge als mit konventionell hergestellten. Und er stellt eine brisante Frage in den Raum: Sind die hohen Preise eine Folge davon, dass Migros und Coop den wirksamen Wettbewerb behindern?

Die Wettbewerbskommission muss das klären. Das ist auch im Interesse von Migros und Coop selber.

Beantworten kann sie nur die Wettbewerbskommission. Denn diese hat weit schärfere Rechtsmittel als der Preisüberwacher, um Auskunft über die Margen zu verlangen. Und nur sie kann die Detailhändler bei allfälligen Vergehen gegen den freien Wettbewerb bestrafen.

Bisher stellte sich die Wettbewerbskommission auf den Standpunkt, sie könne Migros und Coop nicht unter die Lupe nehmen, da keine formale Anzeige eines Marktteilnehmers – beispielsweise eines Bauern – bei ihr eingegangen sei. Eine seltsame Argumentation, denn die Wettbewerbskommission hat gemäss Gesetz das Recht, von sich aus ein Verfahren zu eröffnen.

Und sie sollte den Umstand nutzen, dass dieses Gesetz vor einem Jahr noch schärfer geworden ist. Neu gibt es den Tatbestand der «relativen Marktmacht». Er besagt, dass sich ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung missbraucht, strafbar macht.

Ob das der Fall ist, muss die Wettbewerbskommission klären. Das ist nicht nur im Interesse von Konsumentinnen, Bauern, Tierschutz und Lebensmittelherstellern, sondern auch von Migros und Coop selber. Denn sie bestreiten den Vorwurf vehement. Und da wir in einem Rechtsstaat sind, sind sie bis zu einem rechtsgültigen Entscheid unschuldig.