Geldblog: Probleme bei Credit SuisseSind Anlagefonds bei einem Bankenkonkurs geschützt?
Ein Leser und Inhaber von CS-Fonds will wissen, inwiefern seine Fondsanteile im Falle eines Bankenzusammenbruchs gesichert wären. Geldexperte Martin Spieler ordnet ein.
![Verunsicherte Kunden: Auch wenn die CS derzeit von Krisen gebeutelt wird, hält unser Geldexperte Konkursängste für unbegründet.](https://cdn.unitycms.io/images/43Z1XcJdqi-BvMpduWvm3F.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=HtZjTfDsw-U)
Seit einiger Zeit habe ich CS Living Plus Anteile mit Valor CH0031069328 in bedeutendem Umfang von 250'000 Franken in meinem Depot bei einer anderen Bank als der Credit Suisse. Ich frage mich, was passieren würde, wenn die CS in Konkurs ginge, weil es ein hauseigener Fonds ist. Fällt dieser in die Konkursmasse oder wird dies bei Fonds anders gehandhabt? Leserfrage von K.H.
Der von Ihnen gehaltene CS Real Estate Fund Living Plus-Fonds investiert in Seniorenimmobilien, moderne Wohnformen mit integrierten Serviceleistungen sowie in neue Wohnkonzepte in der ganzen Schweiz. Der Fonds wird an der Schweizer Börse SIX gehandelt und hält die Immobilien im Direktbesitz. Dies hat den Pluspunkt, dass die Inhaber von Anteilen dieses Fonds, auf dem in Immobilien investierten Anteil des Fondsvermögens in der Schweiz keiner Vermögens- und Ertragssteuer unterliegen. Bei direktem Grundbesitz erfolgt die Besteuerung auf der Ebene des Immobilienfonds, womit Anleger von der Einkommens- und Vermögenssteuer auf die Ausschüttungen befreit sind. Ausschüttungen von Fonds, die Immobilien in direktem Grundbesitz halten, sind denn auch meistens verrechnungssteuerfrei.
Dennoch möchte man sein Geld auch bei einem solchen Vehikel in Sicherheit wissen. Angesichts der gravierenden Probleme bei der Grossbank Credit Suisse aufgrund der Marktturbulenzen und der vielen hausgemachten Schwierigkeiten machen sich Inhaber von CS-Fonds so wie Sie vermehrt Gedanken, inwiefern ihre Fondsanteile im Falle eines Bankenzusammenbruchs gesichert wären, obwohl ich Konkursängste bei der CS angesichts der vorliegenden Informationen als unbegründet einstufe.
Anlagefonds, die dem Kollektivanlagegesetz unterstehen, bieten einen guten Schutz für den Fall eines Konkurses der Fondsleitung.
Wie auch immer: Würde hierzulande eine Bank Konkurs gehen, würde die betroffene Kundschaft durch den gesetzlichen Einlagenschutz unterstützt, welche Einlagen von maximal 100'000 Franken pro Kunde und Bank schützt. Dies würde Ihnen allerdings nicht helfen, da von diesem gesetzlichen Einlagenschutz Wertschriften nicht betroffen sind. Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma gehören im Gegensatz zu Einlagen Aktien, Anteile an kollektiven Kapitalanlagen und andere in einem Wertschriftendepot gelagerte Wertpapiere dem Kunden und werden im Konkursfall vollständig abgesondert und den Kunden herausgegeben.
Fonds wie Sie ihn mit dem CS Living Plus halten, zählen zu den Kollektivanlagen. Hier hat man zwei mögliche Risiken: Der Konkurs der Depotbank oder der Konkurs der Fondsleitung, welche den Anlagefonds führt. Sollte die Depotbank zusammenbrechen, würden laut dem Bankengesetz sämtliche vom Fonds gehaltenen Depotwerte ausgesondert. Die Wertschriften, welche die Depotbank für den entsprechenden Fonds hält, würden somit nicht in die Konkursmasse eingehen. Vielmehr würden diese den Anlegerinnen und Anlegern gehören und an eine neue Depotbank transferiert.
Auch wenn die Fondsleitung Konkurs gehen würde, wäre Ihr Geld nicht einfach verloren. In diesem Fall würde gemäss dem Kollektivanlagengesetz das Anlegervermögen ebenfalls ausgesondert. Auch in dieser Konstellation würde das investierte Geld nicht automatisch in die Konkursmasse fallen, sondern abgetrennt und weiter den Anlegern zur Verfügung stehen und an eine neue Fondsleitung transferiert werden. Anlagefonds, die dem Kollektivanlagegesetz unterstehen, bieten nicht nur die Möglichkeit, sein Geld einfach und breit diversifiziert anzulegen, sondern auch einen guten Schutz für den Fall eines Konkurses der Fondsleitung.
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