Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldblog: Einlagensicherung und Wertschriften
Was passiert mit meinen Aktien bei einem Bankkonkurs?

Privater Eigentum trotz Pleite: Falls seitens der Bank kein vertragliches Pfandrecht besteht, ist das Depot sicher.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Wenn eine Bank zusammenbricht, wird unterschieden, ob man Cash-Beträge auf dem Konto oder man Wertschriften im Depot hat. Ich meine gelesen zu haben, dass bei einer Insolvenz der Bank, die Gläubiger auf die Wertschriften im Depot zugreifen können. Nur 100'000 Franken wären sicher. Stimmt das und falls ja, wie kann man sich schützen? Leserfrage von P.S.

Ihre Informationen sind nicht richtig. Sollte eine Bank in der Schweiz zusammenbrechen und Konkurs gehen, muss man aus Kundensicht zwischen drei Dingen unterscheiden:

  • Hat man auf der konkursiten Bank liquide Mittel – also Cash-Beträge auf dem Konto?

  • Hält man bei der Bank Wertschriften im Depot?

  • Und besitzt man allenfalls Aktien der konkursiten Bank selbst?

Auf diese Fragen gibt es unterschiedliche Antworten. Die von Ihnen in der Frage erwähnten 100'000 Franken, die lediglich gesichert seien, beziehen sich auf die Cash-Beträge. Gemäss Gesetz sind bei Banken in der Schweiz Einlagen bis maximal 100'000 Franken geschützt. Konkret gilt, dass Einlagen bis zum Betrag von 100'000 Franken pro Kunde und Bank durch die Einlagensicherung gesichert sind. Diese muss auch dafür sorgen, dass im Falle eines Bankenzusammenbruchs die geschützten Einlagen schnell an die betroffenen Kundinnen und Kunden zur Auszahlung gelangen. Gewährleistet wird die Einlagensicherung durch die Esisuisse, welche eine Selbstregulierungsorganisation der Banken in der Schweiz ist und bei der alle Institute mit Geschäftsstelle hierzulande Mitglied sind.

Wenn man Wert auf hohe Sicherheit legt, sollte man nicht mehr als 100'000 Franken als Cash-Betrag bei einer einzelnen Bank deponieren. Zu beachten gilt zudem, dass Guthaben auf Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konten nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind, das Guthaben aber bis maximal 100'000 Franken konkursrechtlich privilegiert ist. Dies gilt zusätzlich und unabhängig von den übrigen Einlagen des Kunden bei der Bank.

Die Wertschriften im Depot sind Ihr Eigentum und bleiben es auch im Falle eines Bankenkonkurses.

Klar nicht zu den gesicherten Einlagen gehören auch Wertschriften wie Aktien, Fonds oder Anleihen, die Sie im Wertschriftendepot Ihrer Bank lagern. Alle diese Wertschriften fallen nicht unter die Einlagensicherung. Denn die Wertschriften werden von der Bank lediglich in Ihrem Auftrag im Wertschriftendepot verwahrt. Die Wertschriften im Depot sind Ihr Eigentum und bleiben es auch im Falle eines Bankenkonkurses. Würde Ihre Bank Pleite gehen, müsste diese Ihnen Ihre Wertschriften herausgeben bzw. in Ihrem Auftrag an eine andere Bank zur Verwahrung transferieren.

Prüfen sollte man allerdings, ob die Bank nicht ein vertragliches Pfand- oder Verrechnungsrecht hat – zum Beispiel wenn Ihre Wertschriften als Sicherheit für ein anderes Bankgeschäft dienen. Dann würden Ihre Wertschriften im Konkursfall nicht mehr herausgegeben, sondern das Verrechnungsrecht käme zum Zug. Heikel wäre es, wenn Sie Aktien von der Bank hätten, die Konkurs ginge. Wertschriften bleiben zwar auch im Konkursfall der Bank in Ihrem Besitz. Das Problem wäre dann aber, dass diese Aktien einbrechen und wahrscheinlich wertlos würden. Als Aktionär trägt man insbesondere im Konkursfall hohe Risiken und muss damit rechnen, alles zu verlieren.