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Geldblog: Folgen bei Insolvenz
Aktionäre gehen im Konkursfall meist leer aus

Im Falle eines Konkurses gibt es im Gesetz eine Rangordnung der Gläubiger.
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In meinem Depot befinden sich noch Aktien der Petroplus Holdings AG. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mit diesen vorgehen soll? Leserfrage von J.K.

Petroplus ist ein dunkles Kapitel in der Schweizer Börsengeschichte. Als ich die Vorgänge rund um die inzwischen in Schieflage geratene deutsche Zahlungsdienstleisterin Wirecard verfolgte, dachte ich an das Schicksal der Petroplus-Aktionäre – also auch an Sie. Zwar sind die Gründe für den Zusammenbruch der Gesellschaften grundverschieden, das Resultat dürfte aber das Gleiche sein: Als Aktionär verliert man sein ganzes Geld. Die Petroplus mit Sitz in Zug war ein Unternehmen in der Erdölverarbeitung und von 2006 bis 2012 wenige Jahre an der Schweizer Börse kotiert. In dieser Zeit sammelte das Unternehmen viel Kapital von institutionellen und privaten Aktionären ein und finanzierte damit eine gewagte Expansionsstrategie.

Gleich mehrfach wurden Erdölraffinerien aufgekauft und innert kurzer Zeit stieg Petroplus zur grössten unabhängigen Raffineriegruppe mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Dollar auf. In der Zwischenzeit hatten sich allerdings der Markt und die Nachfrage nach Raffineriedienstleistungen verändert. Ebenso schnell wie Petroplus aufgestiegen war, folgte der jähe Absturz und der Konzern musste 2012 Insolvenz beantragen. Die wilde Wachstumsstrategie von Petroplus war vergleichbar mit der Hunter-Strategie der ebenfalls zusammengebrochenen Swissair, die damals auch an der Börse kotiert war. Am Schluss fehlte das Geld. Und wie bei der Swissair gingen auch bei der Raffineriebetreiberin Petroplus die Aktionäre leer aus. Die Nachlassdividende kam allein den Gläubigern zugute.

Offiziell läuft zwar immer noch das Liquidationsverfahren bei der Petroplus. Die damit beauftragte Anwältin Brigitte Umbach-Spahn von der Anwaltskanzlei Wenger Plattner schrieb in einem im Internet zugänglichen Zirkular an die Petroplus-Gläubiger, dass man mit einer Nachlassdividende von rund 29.17 bis 29.51 Prozent rechnet. «Die restliche noch auszuzahlende Nachlassdividende wird deshalb bei weniger als einem Prozent liegen. In Anbetracht dieses tiefen Prozentsatzes und der für die Durchführung einer Abschlagszahlung anfallenden Kosten, wird voraussichtlich nur noch am Schluss des Verfahrens die Schlussdividende ausbezahlt werden.» Für Sie als Aktionärin bleibt nichts mehr übrig. Die Gläubiger erhielten eine Nachlassdividende, die Aktionäre indes nicht. Denn als Aktionär ist man letztlich Risikokapitalgeber und immer schlechter gestellt.

Die Rangordnung der Gläubiger

Darum ist es wichtig, als Investor den Unterschied zwischen einem Gläubiger und einem Aktionär vor Augen zu halten: Anders als ein Gläubiger einer Obligation, der in der Regel Zinszahlungen erhält, ist man als Aktionär Miteigentümer der Gesellschaft und bekommt mit der Dividende einen Teil des Gewinns des Unternehmens. Bei einem Zusammenbruch spielt es eine Rolle, ob man Gläubiger oder Miteigentümer, sprich: Aktionär, ist. Im Falle eines Konkurses gibt es im Gesetz eine Rangordnung der Gläubiger. Einige wenige Forderungen sind gegenüber anderen auf Grund ihrer Eigenschaft und ihres Zeitraums privilegiert.

  • Dazu zählen in der ersten Klasse die Löhne der Mitarbeitenden der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung, die Beiträge an die berufliche Vorsorge und die Alimente der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung oder Einreichung des Fortsetzungsbegehrens.

  • In der zweiten Klasse zusammengefasst sind die Beitragsforderungen der AHV/IV, der Unfallversicherung, der Erwerbsersatzversicherung, der Arbeitslosenversicherung, die Prämien- und Kostenbeitragsforderungen der Krankenversicherung und die Beiträge an die Familienausgleichskasse.

  • In der dritten Klasse zusammengefasst sind alle übrigen Forderungen. Sie besitzen kein Privileg.

Besser gestellt sind noch die Inhaber von Anleihen, am schlechtesten gestellt sind die Inhaber von Aktien. Obwohl das Liquidationsverfahren formell noch läuft, sehe ich für Sie keine Chance, dass Sie aus Ihren Petroplus-Aktien noch irgendwann Geld bekommen. Holen Sie dazu auch die Meinung Ihrer Bank ein. Aus meiner Sicht können Sie allerdings die Papiere als wertlos ausbuchen lassen.