Kolumne «Ertappt»Sie hätte den Adventskranz besser entsorgt
Eine 24-Jährige verursachte in Langnau fahrlässig ein Feuer. Sie hatte im Januar einen Adventskranz entzündet.
Alle Jahre wieder brennts zum Jahresende. Oder in diesem Fall zum Jahresbeginn. Am 3. Januar 2021 mussten Polizei und Feuerwehr nach Langnau ausrücken. Was schon damals vermutet wurde, ist jetzt bewiesen: Die Beschuldigte entzündete an ihrem Wohnort irgendwann zwischen 17.30 und 19 Uhr drei Kerzen eines Adventskranzes. Diese waren entsprechend dem Datum bereits ziemlich tief abgebrannt. Der Kranz bestand zudem aus leicht brennbarem Material wie Hölzchen und Moos und stand auf einem Sideboard aus Spanplatten.
Die 24-Jährige schien sich durchaus bewusst zu sein, dass die Kerzen gefährlich werden könnten, wie die Beschreibung im rechtskräftigen Strafbefehl zeigt. Nach einiger Zeit löschte sie eine Kerze, gegen 22.45 Uhr vermeintlich auch die beiden anderen, und entfernte sich aus dem Wohnzimmer. Ob wirklich alle Kerzen gelöscht waren, bleibt unklar. Jedenfalls fing der Adventskranz aufgrund eines Glimmbrands oder nicht ausgelöschter Kerzen Feuer. Danach griffen die Flammen auch auf das Sideboard über.
Gegen 0.40 Uhr entwickelte sich ein Brand im Wohnzimmer, der von der Feuerwehr gelöscht werden musste. Immerhin gelang ihr das ziemlich rasch. Dennoch wurde das Wohnzimmer durch das Feuer stark beschädigt. Die anderen Räume der 3½-Zimmer-Wohnung und die Aussenfassade wiesen Rauch- und Russschäden auf. Insgesamt belief sich der verursachte Schaden auf 200’000 Franken. Die Wohnungsmieterin hat gemäss Staatsanwaltschaft ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht eingehalten. Es sei vorhersehbar gewesen, dass der Adventskranz Feuer fange.
Die junge Frau wird wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 30 mal 100 Franken verurteilt, dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse über 500 Franken muss sie bezahlen.
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