Verstoss gegen bilaterale AbkommenWaadtländer Dorf Champagne darf Namen nicht für seine Weine nutzen
Die kleine Schweizer Ortschaft darf künftig nicht mehr «Gemeinde Champagne» auf ihre Flaschen schreiben. Der französische Interessenverband der Champagnerhersteller hatte dagegen geklagt.
Das kleine Schweizer Dorf Champagne darf künftig nicht mehr «Gemeinde Champagne» auf die dort produzierten Weine schreiben. Dies entschied das Verfassungsgericht des Kantons Waadt laut einem Bericht der Nachrichtenagentur SDA vom Samstag zugunsten des französischen Wirtschaftsverbands der Champagnerproduzenten. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstosse gegen bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Das Dorf Champagne hatte erst am 13. Januar nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Namen auf seine Produkte zu schreiben. Die Kantonsbehörden sahen laut ihrer Entscheidung keine Gefahr, dass die Weissweine von den rund 28 Hektaren Weinbergen nahe dem Neuenburgersee in der Westschweiz mit dem weltbekannten französischen Schaumwein verwechselt werden könnten.
Der französische Interessenverband der Champagnerhersteller, die zusammen rund 34’000 Hektaren Weinberge bewirtschaften, hatte jedoch Klage eingereicht und bekam nun recht. In der Entscheidung des Verfassungsgerichts des Kantons Waadt heisst es, der französische Begriff «champagne» geniesse durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz. Dieser verbiete «jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen».
AFP/step
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