Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboQ&A zum Entscheid des Parlaments
Schweiz will Einkaufstouristen am Zoll zur Kasse bitten

Wer Einkaufswaren im Wert von unter 300 Franken in die Schweiz einführt, ist von der Mehrwertsteuer befreit – bislang zumindest.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Wird der Einkauf ennet der Grenze für Schweizer teurer?

Danach sieht es aus. National- und Ständerat haben mittels Vorstössen deutlich gemacht, dass sie einen Steuervorteil für Shoppingtouristen beseitigen möchten. Dieser Vorteil kommt insbesondere beim Shoppen in Deutschland zum Tragen. So können Schweizer, die in Konstanz oder Lörrach posten, die deutsche Mehrwertsteuer ab einem Einkaufsbetrag von 50 Euro zurückfordern. Dazu muss man den Ausfuhrschein am deutschen Zoll abstempeln lassen. Die Schweiz ihrerseits besteuert die Einfuhren erst ab einem Wert von 300 Franken – Einkäufe, die unter dieser Grenze liegen, können den Zoll mehrwertsteuerbefreit passieren. Shoppingtouristen brauchen demnach weder die deutsche Mehrwertsteuer (Steuersätze von 7 und 19 Prozent) noch jene der Schweiz (2,5 bis 7,7 Prozent) zu entrichten.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login