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Entscheid zu Gesetzesverschärfung
Ständerat will striktes Tabakwerbeverbot für Zeitungen

Ein Plakat wirbt fuer ein Ja zur Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung", fotografiert am Dienstag, 1. Februar 2022 am Bahnhof Zuerich. Am 13. Februar wird die Schweizer Bevoelkerung in einer Abstimmung ueber ein Werbeverot abstimmen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
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Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften soll Tabakwerbung verboten werden. Das fordert der Ständerat. Er will die von Volk und Ständen angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative in diesem Punkt strikt umsetzen.

Die kleine Kammer hat am Mittwoch die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Tabakproduktegesetzes in einem zentralen Punkt angenommen. Konkret soll Werbung in Presseerzeugnissen verboten werden – es sei denn, diese sind hauptsächlich für den ausländischen Markt oder ausschliesslich für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt. Das beschloss der Rat mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Eine Mitte-Links-Mehrheit setzte sich durch. Die vorberatende Kommission hatte das Verbot abschwächen wollen. So sollte Werbung in Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben.

In drei anderen Punkten ist der Ständerat jedoch seiner Kommission gefolgt und hat sich für weniger strikte Regeln entschieden. So sollen mobile Tabak-Verkäuferinnen und Verkäufer weiterhin dort tätig sein dürfen, wo auch Minderjährige hin können. Zigaretten und Zigarillos dürfen an solchen Orten auch direkt und persönlich beworben werden. Auch will der Ständerat Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten zulassen, wenn Minderjährige diese nicht betreten können und die Werbung von aussen nicht ersichtlich ist.

Die Vorlage geht an den Nationalrat.

SDA/ij/boj