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«Schatzsucher» muss 2500 Franken Busse zahlen

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Auch eine bronzene Gewandnadel, eine bronzene Spirale, die als Haarschmuck diente, ein Dolch und ein fehlender Finger der Bronzehand wurden im Grab gefunden.
Privatpersonen stiessen auf dem Plateau de Diesse auf diese Bronzehand. Sie dürfte um die 3500 Jahre alt sein.
Archäologen stiessen bei Nachgrabungen auf die Knochen eines Mannes sowie auf weitere Fundstücke.
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Er machte den Fund seines Lebens und wird nun dafür gebüsst: Ein Mann, der letztes Jahr in Prêles BE mithilfe eines Metalldetektors auf eine 3500 Jahre alte Bronzehand gestossen war, ist am Mittwoch vom Gericht zu einer Geldstrafe von 2500 Franken verurteilt worden.

Denn der Mann habe gegen das Denkmalpflegegesetz verstossen, urteilte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Moutier BE. Der aussergewöhnlich Fund war zwei «Schatzsuchern» am 7. Oktober 2017 im Berner Jura auf dem Tessenberg oberhalb des Bielersees gelungen. Neben der Hand fanden die beiden auch einen Dolch und eine menschliche Rippe.

Zwar brachten sie die gefundenen Gegenstände unverzüglich zum Archäologischen Dienst des Kantons Bern. Doch dort wurde ihnen vorgeworfen, den Metalldetektor wiederholt ohne Bewilligung eingesetzt zu haben.

Der Einzelrichter folgte dem Urteil der Staatsanwaltschaft, die zuvor einen entsprechenden Strafbefehl erlassen hatte. Sie verurteilte einen der beiden Männer wegen fünffacher Verletzung des Denkmalpflegegesetzes – dazu gehörte auch der Fund der Bronzehand – zu einer Busse von 2500 Franken.

Bewilligung nötig

Der Angeklagte sei zwar kein Plünderer und habe auch nicht aus Gier gehandelt, sondern sei von Enthusiasmus getrieben gewesen. Aber er könne nicht einfach suchen, wie und wo er wolle. Dazu komme, dass er bei seiner Tätigkeit durchaus auch auf archäologische Funde hoffe.

Das Denkmalschutzgesetz schreibe aber vor, dass «die Verwendung technischer Hilfsmittel zum Absuchen des Untergrundes nach archäologischen Objekten» einer Bewilligung der kantonalen Fachstelle bedürfe.

Nach Ansicht des Archäologischen Dienstes besteht ausserdem die Gefahr, dass durch das Graben eine archäologische Stätte zerstört werden könne. Deshalb müssten die «Schatzsucher» im Fall eines Fundes den Ort unberührt lassen und sofort die verantwortlichen Behörden informieren.

Kein Verzicht auf Hobby

Der Angeklagte gab vor Gericht an, in seiner Freizeit den Bauern zu helfen, indem er mit dem Detektor die Felder von Metallgegenständen säubere. Ausserdem unterstütze er Menschen bei der Suche nach verlorenen Gegenständen.

Auf diese Tätigkeit werde er nicht verzichten. «Ich war ehrlich, und ich bereue es nicht», sagte er nach dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude. «Wenn ich die andere Hand finde, werde ich auch sie dem Archäologischen Dienst bringen.»

SDA