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Stromversorgung Winter 2023/24
SBB wollen dem Bund im Notfall helfen

Was, wenn der Strom im nächsten Winter knapp wird?
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Der Plan klingt auf dem Papier simpel. Unternehmen sollen ihre Notstromanlagen Swissgrid zur Verfügung stellen. Im Fall einer Mangellage kann die nationale Netzgesellschaft die Reserve per Fernsteuerung abrufen. Doch das Interesse scheint beschränkt. Von den 280 Megawatt Leistung, die das Bundesamt für Energie (BFE) anpeilt, sind erst 105 zusammen, wie diese Zeitung unlängst berichtet hat. Das BFE, dessen oberster Chef Albert Rösti ist, hat deshalb die Akquirierungsphase jüngst um sechs Wochen bis am 31. März verlängert

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass es diesen Winter noch zu Engpässen in der Stromversorgung kommt. Doch im nächsten Winter und in den nachfolgenden besteht das Risiko nach Einschätzung des BFE aufs Neue. Der Plan eines virtuellen Reservekraftwerks aus Notstromanlagen bleibt also aktuell – und wird nun möglicherweise Energieminister Albert Rösti und seine Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat beschäftigen. 

Zur Diskussion steht, die Notstromanlagen der Bundesverwaltung oder einen Teil davon in den Pool einzubinden. Diese Anlagen sind zwar primär dazu da, das Funktionieren der Bundesverwaltung sicherzustellen. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bestätigt aber, mit dem BFE in Kontakt zu stehen. «Wir prüfen derzeit die Rahmenbedingungen, die für den Einsatz dieser Anlagen zugunsten einer Winterstromreserve nötig wären», sagt Sprecher Jonas Spirig. «Dazu bräuchte es voraussichtlich einen Entscheid des Bundesrats.»

«Wir streben an, uns im Winter 2024 zu beteiligen.»

Martin Meier, SBB-Sprecher

Unterstützung könnte der federführende Bundesrat Rösti von den SBB erhalten. Erste Gespräche haben stattgefunden, die SBB haben offenbar grosses Interesse. «Wir streben an, uns im Winter 2024 zu beteiligen», bestätigt Sprecher Martin Meier. Die SBB würden so einen Beitrag zur Vermeidung einer Strommangellage leisten können.

Mit wie vielen Anlagen und wie viel zur Verfügung gestellter Leistung, ist allerdings noch unklar. Eine frühere Teilnahme sei nicht möglich, sagt Meier. Das würden die bisherigen Abklärungen zeigen. Es braucht laut Meier nun weitere Abklärungen, etwa zur Frage, wie sich eine Teilnahme auf die Betriebssicherheit bei den SBB auswirkt. Zudem seien technische Vorbereitungen und Anpassungen an den Anlagen nötig.

Keine Hilfe von der Armee

Wie viel Leistung zu den bereits gesicherten 105 Megawatt die Bundesverwaltung und die SBB zur Verfügung stellen könnten, dazu äussert sich weder das BBL noch das BFE. Zum Vergleich: Das temporäre Reservekraftwerk im aargauischen Birr, das dem gleichen Zweck dient wie die Notstromgruppen, hat 250 Megawatt Leistung.

Sicher keine Hilfe kann Rösti vom Verteidigungsdepartement (VBS) von Viola Amherd erwarten. Die Armee verfügt zwar über Stromgeneratoren, allerdings ausschliesslich für militärische Zwecke oder kritische Infrastrukturen, etwa militärische Führungsanlagen. Da sie wichtige Funktionen für die Sicherheit abdecken, hat der Bundesrat ihre Teilnahme an der Winterreserve grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Armee verfüge überdies nur über so viele Generatoren, wie sie für die Erfüllung des eigenen Auftrags benötige, sagt VBS-Sprecher Lorenz Frischknecht. «Sie ist nicht darauf ausgerichtet, zivile Behörden oder Private mit Stromerzeugungsanlagen zu unterstützen.»