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Rückgang wegen Corona
Polizei verteilte weniger Bussen – dieses Geld fehlt jetzt

Insbesondere während des Lockdown ging der Verkehr zurück. Damit fiel eine mögliche Einnahmequelle für die Polizei weg. 

«Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern, haben wir die verkehrspolizeilichen Kontrollen besonders im Frühjahr vorübergehend deutlich reduziert», sagt Bernhard Graser, stellvertretender Dienstchef der Kantonspolizei Aargau. Auch aktuell würden gewisse Kontrollen nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt, Grossaktionen im Verbund gestrichen oder zumindest personell stark reduziert. Man rechne deshalb mit Mindereinnahmen von rund 10 Prozent bei den Ordnungsbussen – das entspricht rund 500’000 Franken.

Auch die Kantonspolizei Uri rechnet mit Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung. «Während des Lockdown hatten wir praktisch keinen Nord-Süd-Verkehr mehr», sagt Polizeikommandant Reto Pfister. Der schweizweite Rekord beim Verkehrseinbruch vom Ostersonntag dokumentiert dies eindrücklich: 97 Prozent weniger Fahrzeuge passierten die Röhre im Vergleich zum Ostersonntag 2019. Dies wird sich deutlich auf den Bussentopf auswirken: Anstatt der budgetierten 4,2 Millionen geht Pfister noch von rund 3,8 Millionen Franken an Bussgeldern aus.

Kein Verkehr, keine Bussen

Aber auch in städtischen Gebieten wird sich die Bussenflaute in der Staatskasse bemerkbar machen. So habe in der Stadt Zürich eine Umschichtung des Verkehrs stattgefunden, erläutert Marco Cortesi, Medienchef der Zürcher Stadtpolizei: «Es gab etwa während des Lockdown Gratisparkplätze, und viel weniger Personen aus dem Ausland waren auf Zürichs Strassen unterwegs.» Bei einem Budget von 62,1 Millionen Franken rechnet Cortesi ebenfalls mit Mindereinnahmen von bis zu 10 Prozent, also über 6 Millionen Franken. Bern und Basel wollen sich auf keine konkreten Schätzungen einlassen, gehen aber eher von geringeren Abweichungen aus.

Ab dem kommenden Jahr eröffnet sich für die Staatskassen eine neue Einnahmequelle: Maskenverweigerer und Leute, welche sich nicht an die Distanzregeln halten, können zu einer Busse von bis zu 300 Franken verdonnert werden. Beide Räte haben letzte Woche dieser Bestimmung im Covid-19-Gesetz im Grundsatz zugestimmt. Allerdings haben die beiden Kammern die Vorlage in einem entscheidenden Punkt abgeschwächt. Es sollen keine Bussen verteilt werden, wenn eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist. Dies ist etwa in Fussgängerzonen oder belebten Plätzen der Fall.

Mit dieser Gesetzesgrundlage wird es den Polizisten einfacher gemacht, Delinquenten direkt zu büssen. Die neue Regelung kam dem Wunsch der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Gesundheitsdirektoren nach: Diese monierten, die heutige Praxis sei umständlich und aufwendig. So müssen derzeit Ordnungshüter, die zum Beispiel einen renitenten Maskenverweigerer ahnden wollen, zuerst ein Strafverfahren einleiten. Dieses geht dann an die zuständige Justizbehörde, welche die jeweilige Busse festlegt.