Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Brüssel und Warschau im Streit
Polen verliert Verfechterin der unabhängigen Justiz

Rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet: Malgorzata Gersdorf, Präsidentin des obersten Gerichts in Polen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Es war eine eindeutige Weisung von Malgorzata Gersdorf, der Präsidentin des obersten Gerichts (SN) Polens: Die Richter einer neuen Disziplinarkammer am SN sollten alle Akten anderen Richtern übergeben und alle geplanten Sitzungen absagen. Gersdorfs Weisung vom 20. April folgte einer Eilverfügung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 8. April: Demnach musste Polen die Tätigkeit der rechtswidrigen, weil politisch abhängigen Disziplinarkammer sofort einstellen. Doch die Regierung in Warschau weigerte sich. Die Disziplinarkammer, die jeden Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder Notar feuern kann, arbeitete weiter – auch nach der EuGH-Verfügung und Gersdorfs Weisung.

Juristen zufolge ist es das erste Mal in der Geschichte der EU, dass ein Mitgliedsstaat sich weigert, eine EuGH-Verfügung umzusetzen. Polnische Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie europäische Rechtsprofessoren sehen in einem am Mittwoch veröffentlichten Aufruf an die EU-Kommission bereits Warschaus «vollständigen, zwar nicht formellen, aber faktischen Polexit aus der Rechtsordnung der EU» – und dies, noch bevor auch das oberste Gericht vollständig unter die Kontrolle der Regierung und der nationalpopulistischen Partei «Recht und Gerechtigkeit» (PIS) kommt.

Am 30. April nämlich endet die Amtszeit der 67-jährigen SN-Präsidentin Gersdorf. Polens von der PIS gestellter Präsident Andrzej Duda, der sich rechtswidrige Vollmachten bei der Richterernennung sicherte, liess erklären, er werde einen kommissarischen SN-Gerichtspräsidenten ernennen. Die PIS will am 10. oder am 17. Mai eine ebenfalls rechtswidrig organisierte Präsidentschaftswahl abhalten. Die Gültigkeit kann danach von einer parteikontrollierten SN-Sonderkammer bestätigt werden.

Zwei Jahre ist es her, dass die PIS mit der polnischen Verfassung und EU-Recht widersprechenden Gesetzen einen regierungsabhängigen Landesjustizrat (KRS) zur Auswahl polnischer Richter schuf und seitdem Hunderte loyaler Richter ernannte. Einspruch des Verfassungsgerichtes (TK) musste die PIS nicht fürchten: Das TK ist seit Ende 2016 unter PIS-Kontrolle und urteilt nur im Sinne der Partei.

Am obersten Gericht schuf die PIS zudem zwei Sondergerichte: die Disziplinarkammer und eine Aufsichts- und Kontrollkammer, die jedes rechtsgültige Urteil der vergangenen zehn Jahre aufheben kann – und zudem über die Gültigkeit von Wahlen entscheidet. Andere Kammern des obersten Gerichts aber blieben – noch – unabhängig, ebenso die hoch angesehene Präsidentin Gersdorf.

Regierung kontrolliert bald oberstes Gericht

Unter ihrer Führung rief das SN mehrmals den EuGH in Luxemburg an: Bevollmächtigt durch ein EuGH-Urteil vom 19. November, entschieden noch unabhängige Richter des SN im Dezember und Januar, die Disziplinarkammer sei kein unabhängiges Gericht, ihre Entscheidungen seien unwirksam. Auch alle Richterernennungen durch den politisch kontrollierten KRS und die Entscheidungen der neuen Kontrollkammer seien wegen mangelnder Unabhängigkeit fragwürdig, urteilten die Richter am 23. Januar.

Die Regierung blieb die Antwort nicht schuldig: Im Februar verbot sie Richtern und anderen Juristen per Gesetz jede Kritik oder Infragestellung neu gebildeter Justizinstitutionen und neu ernannter Richter. Nach Gersdorfs Abschied dürfte die Regierung ab Anfang Mai auch das oberste Gericht des Landes kontrollieren. Dort hat die PIS bereits 37 von aktuell 97 SN-Richtern politisch kontrolliert ernannt.

Früher hätten die unabhängigen SN-Richter mit einfacher Stimmenmehrheit einen der Ihren zum Nachfolger wählen können – Polens Präsident hätte lediglich den Amtseid abgenommen. Die PIS aber änderte das Gesetz, wiederum rechtswidrig: Jetzt müssen die SN-Richter für das Amt des Gerichtspräsidenten gleich fünf Kandidaten wählen. Präsident Duda kann dann auch den Kandidaten mit den wenigsten Stimmen zum SN-Präsidenten ernennen. So sei «die Auswahl eines Kandidaten, der den Erwartungen des Präsidenten entspricht, praktisch sicher», kommentierte die scheidende SN-Präsidentin Gersdorf trocken.