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Raiffeisen-Affäre
Zürcher Obergericht lehnt Ausstands-Begehren im Fall Vincenz ab

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz, Mitte, verlaesst mit Anwalt Lorenz Erni, rechts, die Urteilseroeffnung des Raiffeisen-Prozesses des Zuercher Bezirksgerichts, am Mittwoch, 13. April 2022 vor dem Volkshaus in Zuerich. Das Bezirksgericht Zuerich hat am Mittwoch den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschaeftsbesorgung und Urkundenfaelschung schuldig gesprochen. In mehreren Punkten wurde er aber freigesprochen. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
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Die Staatsanwälte, welche die Anklage gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz führten, sind nicht befangen gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Obergericht. Es weist die Beschwerden gegen die Staatsanwälte ab, wie es am Freitag mitteilte.

Auslöser für die Beschwerden war der Umstand, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor dem Prozess von externen Fachleuten prüfen liess.

Dies sei den Parteien nicht vorgängig mitgeteilt worden, kritisierten Vincenz und mehrere der Mitbeschuldigten. Die Schweizerische Strafprozessordnung sehe es auch nicht vor, dass externe Fachpersonen beigezogen würden. Die Staatsanwaltschaft habe damit die Regeln in verschiedener Hinsicht missachtet.

Vincenz und mehrere Mitbeschuldigte reichten deshalb ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwälte ein und verlangten damit, sie von dem Fall abzuziehen. Dazu gibt es nach Ansicht des Obergerichtes aber keinen Grund. Die Beschwerden sind abgewiesen. Das Obergericht konnte keine Voreingenommenheit feststellen.

«Keine Fehlleistung»

Die Staatsanwaltschaft habe sich mit ihrem Vorgehen «keine Fehlleistung» geleistet, die dazu führen würde, dass die involvierten Staatsanwälte in den Ausstand treten müssten. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Vincenz und die Mitbeschuldigten können ihn noch vor Bundesgericht ziehen.

Dass Staatsanwälte ihre Anklageschriften «zur Qualitätssicherung» von externen Fachleuten durchlesen lassen, wurde auch Thema im Kantonsrat. Dieses Vorgehen sei «höchst unüblich», fanden mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie fragten sich, auf welcher Rechtsgrundlage dies passiere. Der Regierungsrat wollte sich «wegen des laufenden Verfahrens» jedoch nicht äussern.

«Mangelhafte Anklage»

Seit dem 20. Februar diesen Jahres steht die Staatsanwaltschaft in Sachen Pierin Vincenz vor einem Scherbenhaufen: Das Obergericht hob an diesem Tag das gesamte erstinstanzliche Urteil gegen den früheren Raiffeisen-Chef auf – wegen «mangelhafter Anklage».

Die 356-seitige Schrift weise «schwerwiegende Verfahrensfehler» auf und sei viel zu lang, fand das Obergericht. Es schickte den Fall zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurück.

Diese wiederum wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und rekurrierte vor Bundesgericht gegen den Rückweisungsentscheid. Ein Entscheid steht noch aus. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Anklage tatsächlich mangelhaft war, muss die Staatsanwaltschaft diese überarbeiten und erneut vor Bezirksgericht bringen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil dauert es sicher noch mehrere Jahre.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Vincenz und vier Geschäftspartner im April 2022 zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem vor, dass sie sich heimlich an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt hatten, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank aufgekauft wurden. Dabei sollen sie Millionen-Gewinne eingestrichen haben.

Das Verfahren ist aktuell bei der Staatsanwaltschaft hängig. Im Januar 2024 hatte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Raiffeisenchef aufgehoben. Wegen «mangelhafter Anklage» soll die Staatsanwaltschaft nachbessern. Sobald dies erfolgt ist, beginnt der Prozess von vorne.

SDA/sas