Obergericht ZürichClubbesitzer liess Frauen für einen Hungerlohn schuften
Dass er für über ein Jahr ins Gefängnis muss, akzeptiert der Familienvater. Gegen die angedrohte Landesverweisung aber wehrt er sich.

- Ein Nordmazedonier soll die Schweiz für sieben Jahre verlassen. Er wurde straffällig, nachdem ihn das Migrationsamt bereits verwarnt hatte.
- Er betrieb einen Club mit illegal anwesenden Animierdamen. Damit soll er einen sechsstelligen Gewinn erzielt haben.
- Seine Verteidigung sieht im Fall einer Landesverweisung das Wohl der Kinder des Mannes gefährdet.
Sieben Jahre. So lang soll ein heute 42-jähriger Nordmazedonier nach Ansicht des Bezirksgerichts Zürich die Schweiz verlassen müssen. Nicht, dass er nicht gewarnt gewesen wäre. Zweimal haben die Migrationsbehörden angedroht, ihm die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Doch erst jetzt, wo es ernst gilt, jetzt, wo eine Trennung von Frau und Kindern droht, will er seine Lektion gelernt haben.
Deshalb steht der Mann an diesem grauen Novembermorgen vor dem Obergericht, hinter ihm sitzt die Ehefrau als Zuschauerin im Saal. Dass er bald für gut ein Jahr ins Gefängnis muss, akzeptiert er. Aber die Landesverweisung nicht. «Damit machen Sie eine funktionierende Familie kaputt», sagt seine Verteidigerin den Richtern. Er beteuert: «So etwas passiert nie mehr.»
Vom Bodenleger zum Clubbesitzer
Der Mann reist 2002 als 19-Jähriger in die Schweiz ein. Zunächst arbeitet er als Bodenleger, bis ihn gesundheitliche Probleme zwingen, die Arbeit aufzugeben. Da entdeckt er eine scheinbar einfache Methode, Geld zu verdienen. Er pachtet Räumlichkeiten in Wetzikon und eröffnet einen Club.
Und damit beginnen die Probleme. Denn der Mazedonier zeigt wenig Interesse an einem legalen Barbetrieb. Um seine Einkünfte aufzubessern, beschäftigt er illegal Animierdamen aus Osteuropa. Sie sollen Kundschaft ins Lokal locken, für Stimmung sorgen und vor allem teuren Alkohol verkaufen. Keine der Frauen hat eine Arbeitsbewilligung. 2016 erhält er deswegen erstmals einen Strafbefehl sowie eine Warnung der Migrationsbehörden. 2019 wird er erneut verurteilt, diesmal wegen illegalen Glücksspiels.
Das schreckt den Mann aber nicht ab. Er macht genau gleich weiter wie bisher. Dass ihn die Behörden observieren, weiss er nicht. Mehrmals sind verdeckte Ermittler im Club, zählen, wie viele Animierdamen jeweils dort tätig sind, fragen die Frauen aus. Auch die Telefongespräche des Mazedoniers werden abgehört. Minutiös protokollieren die Ermittler, wie der Mann über seine Einnahmen spricht. Über die Löhne, die er zahlt. Über einen Schönheitssalon in Skopje, der Hauptstadt seiner Heimat, den er gekauft hat.
Ein ausbeuterisches System
Im Juli 2020 haben die Ermittler genug Material. Sie verhaften den Mann, der Club wird geschlossen. Mit einem Strafbefehl kommt der Mazedonier dieses Mal nicht mehr davon.
Die Anklageschrift und das Urteil des Bezirksgerichts beschreiben ein ausbeuterisches System.
Die Frauen müssen für einen Hungerlohn von 1000 Franken pro Monat arbeiten, und das bei einer Sechstagewoche mit mindestens sieben Stunden Arbeit täglich. Zusätzlich erhalten sie pro Getränk, das sie der Kundschaft andrehen, 5 Franken. Oft betragen diese Trinkgelder nicht mehr als 10 oder 20 Franken pro Abend. Das ergibt einen Lohn, der fast 1800 Franken tiefer ist als der im Gesamtarbeitsvertrag vorgeschriebene.
Zwar stellt der Mann seinen Angestellten kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung, doch die Frauen müssen zu neunt in einem 4,5-Zimmer-Haus leben. Oft erhalten sie nur einen Teil ihres Lohns. Denn in Club und Unterkunft gelten strenge Verhaltensregeln. Verstossen die Frauen dagegen, müssen sie Bussen von 50 bis 100 Franken zahlen.
Die Anklageschrift listet 62 Animierdamen namentlich auf. Die meisten von ihnen bleiben nur drei Monate in der Schweiz, keine von ihnen arbeitet legal. Ihr Arbeitgeber tut alles, um sie von den Behörden fernzuhalten. Er holt sie nach der Einreise ab und bringt sie direkt in den Club. Er weist sie an, sich der Polizei gegenüber als Touristinnen auszugeben. Ihren Pass sollen sie in der Waschmaschine waschen, damit er nicht mehr lesbar ist.
Der Beschuldigte bestreitet, einen Gewinn erzielt zu haben
Im November 2022 stand der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich. Es ging um viel. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn unter anderem wegen Geldwäscherei und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung an. Sie forderte eine Strafe von 42 Monaten sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren.
Mit seinem Vorgehen hat der Mann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen Gewinn von über 400’000 Franken erzielt. Damit habe er nicht nur seinen Lebensunterhalt und die Raten für einen geleasten Lamborghini bezahlt, sondern auch den Schönheitssalon in Skopje.
Die Verteidigung beantragte eine bedingte Strafe von 20 Monaten und einen Verzicht auf eine Landesverweisung. Denn das würde eine Familie mit einem körperlich leicht behinderten Kind auseinanderreissen.
Er habe mit dem Club kaum Geld verdient, argumentierte der Beschuldigte vor Bezirksgericht, er habe «gerade mal so die Kosten decken können». In den zwei Monaten vor der Verhaftung sei er die Miete schuldig geblieben.
Dass er Frauen illegal beschäftigt hatte, gab der Mann zu. Aber es seien nicht, wie angeklagt, rund zehn Damen pro Abend gewesen, sondern je nach Besucherzahl auch mal nur drei. Oder gar keine.
Das Bezirksgericht bestrafte den Mann mit 36 Monaten sowie einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Geldstrafe soll der Mann zahlen, von der Gefängnisstrafe soll er 16 Monate (abzüglich gut fünf Monate Untersuchungshaft) absitzen. Der Rest bleibt ihm erspart, wenn er danach drei Jahre deliktfrei bleibt.
Verteidigung sieht Kindeswohl gefährdet
Mit der Strafe kann der Nordmazedonier leben. Nicht aber mit dem zweiten Teil des Urteils, der Landesverweisung für sieben Jahre. Diesen einen Punkt hat er ans Obergericht weitergezogen.
Doch auf Verständnis stösst er dort nicht. «Nach den Strafen und Verwarnungen wussten Sie, dass Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung riskieren», sagt der vorsitzende Richter. «Warum haben Sie trotzdem weiter delinquiert?» Der Beschuldigte windet sich, versucht zu erklären. Er sei durch den Mietvertrag gebunden gewesen: «Ich habe versucht, das Lokal loszuwerden, aber es ist mir nicht gelungen.»
Eine Landesverweisung wäre «ganz schlimm», die Schweiz sei seine Heimat. Und: Frau und Kinder würden nicht nach Nordmazedonien mitkommen.
Die Verteidigerin beschreibt eine intakte Familie, in der sich die Eltern die Betreuung der Kinder aufteilen. Tochter und Sohn hätten eine enge Bindung zum Vater. Würde er ausgewiesen, wäre das Wohl der Kinder gefährdet. Und die Mutter müsste Sozialhilfe beziehen.
Entscheide sich das Gericht für eine Landesverweisung, so sei wenigstens auf einen Eintrag im Schengener Informationssystem zu verzichten: «Dann könnte mein Mandant im nahen Ausland Wohnsitz nehmen und seine Kinder regelmässig sehen.»
Diese Argumente überzeugten das Obergericht nicht. Es bestätigte die Landesverweisung ebenso wie den Eintrag im Infosystem. Das Urteil wurde schriftlich eröffnet und ist noch nicht rechtskräftig; eine begründete Fassung liegt noch nicht vor.
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