AboBezirksgericht HorgenSie schlossen einen Heimbewohner ein – dann stürzte er aus dem Fenster
Zwei Mitarbeiterinnen einer Institution für Menschen mit Behinderung sperrten einen 46-Jährigen in seinem Zimmer ein. Dies hatte schwerwiegende Folgen.

«Die Sorgfaltspflicht verletzt»: Das Bezirksgericht Horgen verurteilte eine Heilpädagogin und eine Sozialpädagogin.
Foto: Moritz Hager
In Kürze:
- Ein 46-jähriger Bewohner stürzte in einer Institution aus dem Fenster, nachdem er in seinem Zimmer eingeschlossen worden war.
- Das Bezirksgericht Horgen verurteilte deshalb eine Gruppenleiterin und eine Sozialpädagogin.
- Die Verteidiger argumentierten, ihre Mandantinnen hätten pflichtbewusst und nach einem Notfallplan gehandelt.