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Was an Ostern gilt
Nur in der Nähe wandern, Töff in der Garage lassen

Eine Polizeipatrouille informiert in einem Ausflugsgebiet bei Lugano über die geltenden Corona-Massnahmen.
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Es werden andere Ostern, als wir sie bisher kannten. Dieses Jahr solle man zu Hause bleiben, sich im eigenen Umfeld bewegen und Kontakte mit der älteren Generation vermeiden, erklärt Bundesrat Alain Berset im Interview mit der SonntagsZeitung, «Auch so können Sie schöne Tage verbringen.»

Die geltenden Regeln sind klar: Der Bund hat bis 19. April Versammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum verboten und eine 2-Meter-Abstandregel eingeführt. Am vergangenen Wochenende habe sich die Bevölkerung trotz schönem Wetter zum grossen Teil daran gehalten, sagte Stefan Blättler an einer Medienkonferenz in Bern.

In vielen Kantonen seien zusätzliche Patrouillen unterwegs gewesen, so der Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten. Diese hätten sehr viele Gespräche mit Ausflüglern an touristischen Hotspots geführt. In Basel musste die Kantonspolizei rund 130 Bussen verteilen, in Zürich wurden 50 Personen gebüsst, in Bern nur wenige. Eine Auswertung von Handydaten zeigt, wen es am Wochenende nach draussen zog.

Auch für das kommende Osterwochenende haben die Kantone verstärkte Polizeipräsenz im öffentlichen Raum angekündigt. Das Ziel sei, auf die Massnahmen aufmerksam zu machen, erklärt Blätter. Die folgenden vier Dinge sind zwar nicht verboten, trotzdem raten die Behörden, darauf zu verzichten.

Grillparty im Garten

Partys im eigenen Haus oder Garten mit mehr als fünf Gästen sind derzeit nicht angesagt. «Lädt beispielsweise ein Schrebergartenbesitzer andere Leute zu einer Party ein, öffnet er seinen privaten Grund, der so öffentlich wird», erklärt der Zürcher Polizeisprecher Stefan Oberlin gegenüber «20 Minuten». Die Luzerner Polizei hatte angekündigt, in solchen Fällen auch einzuschreiten und nötigenfalls Bussen ausstellen. Blättler erklärte, das Ziel sei nicht, jemanden zu bestrafen, sondern Wirkung zu erzielen. Es bleibe deshalb bei der Aufforderung, auch an Ostern zuhause zu bleiben, um bisher Erreichtes nicht aufs Spiel zu setzen.

Ein privates Essen fällt nicht unter das Verbot, aber das BAG weist daraufhin, dass man seine sozialen Kontakte möglichst minimieren solle. «Je weniger Kontakte Sie haben, desto weniger können Sie sich anstecken oder das Virus weitergeben. Wer sich nicht sowieso täglich im eigenen Haushalt sieht, soll sich aktuell nicht treffen.»

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Reise ins Ferienhaus oder ins Hotel

Eine Kontrolle im Verzascatal, um den Aufenthalt von Touristen zu unterbinden.

Eine Reise in ein Hotel oder in eine Ferienwohnung ist zwar nicht verboten, aber sie sei in diesem Jahr nicht angesagt. «Reisen beschleunigt die Epidemie», sagte Alain Berset dazu. Viele Schweizer hätten Ferienwohnungen im Tessin oder Pläne für Osterferien im Süden. Diese müssten dieses Jahr ausfallen, mahnt Berset. Man müsse dem Tessin jetzt helfen und es entlasten.

Der Kanton Tessin hat bereits dazu aufgerufen, auf Reisen in die Ferienwohnung zu verzichten, und die Polizeikontrollen verstärkt. Vor dem Gotthardtunnel in Göschenen haben die Tessiner und Urner Polizeikorps nun einen Kontrollplatz eingerichtet. Für den Waren- und Berufsverkehr sowie Personen, die im Tessin oder in Italien wohnen, gelten keine Einschränkungen. Alle anderen werden angehalten und von den Beamten über die Situation im Südkanton informiert, mit dem Ziel, sie zur Umkehr zu bewegen. Verboten ist die Weiterfahrt aber nicht. «Wir können nur empfehlen», sagte Marco Guscio, Chef der Tessiner Verkehrspolizei.

Ausflüge und Wanderungen

Die Weisungen scheinen ziemlich klar. Wandern ist nicht verboten, aber man sollte besser in der eigenen Nachbarschaft bleiben, sagt Alain Berset. Dies auch, um die Gesundheitseinrichtungen nicht mit möglichen Unfällen zu belasten. Der Schweizerische Alpenclub bittet Bergsportlerinnen und Bergsportler, vorläufig auf Berg- und Skitouren zu verzichten, um alpine Notfälle zu verhindern und medizinische Kapazitäten freizuhalten.

Das kam offenbar noch nicht überall so an, trotz Corona-Warnschildern: «Verzichten Sie auf Wanderungen im Alpstein» und «Bringen Sie sich nicht in Gefahr und bleiben Sie zu Hause». Im Alpsteingebiet im Kanton Appenzell Innerrhoden und auf der Schwägalp im Kanton St. Gallen reihten sich am Wochenende Autos aneinander, berichtet das St. Galler Tagblatt.

Im Kanton Graubünden musste die Polizei schliesslich den Flüelapass sperren. Ausflügler hatten am Samstag auf einer Länge von zwei Kilometern rund hundert Fahrzeuge auf beiden Seiten der Strasse abgestellt.

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Bergbahnen haben ihren Betrieb eingestellt oder nehmen nur noch Anwohner und Älpler mit. Postauto transportiert ab sofort keine Velos mehr und bittet darum, auf Freizeitfahrten möglichst zu verzichten, damit der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden könne. Wer nach draussen wolle, solle das in der Nähe seines Wohnortes machen. Viele Städte und Gemeinden haben Pärke und öffentliche Plätze an Seen gesperrt und teilweise sogar Sitzbänke abmontiert.

Töfftour

Die Abstandregel lässt sich auf einem Motorradausflug natürlich einhalten. Allerdings raten die Behörden wegen des Unfallrisikos davon ab. Roman Rüegg, Mediensprecher der Bündner Polizei und selber Töfffahrer, erklärt: «Das Verhüten von Unfällen jeglicher Art hat gerade jetzt, wo das Gesundheitssystem äusserst belastet ist, eine hohe Priorität. Dem Umstand haben alle, darunter beispielsweise auch Töfffahrerinnen und Töfffahrer, mit angepasstem Verhalten Rechnung zu tragen.» Er selber lasse sein Motorrad erst einmal stehen – auch an Ostern.