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Neues Sexualstrafrecht
So werden Opfer von Kinderpornografie nicht mehr zu Tätern

Seit dem 1. Juli 2024 gilt das neue Sexualstrafrecht. Es definiert die Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ganz neu, indem es vom Grundsatz «Nein heisst Nein» ausgeht. Auch wird die Herstellung von Kinderpornografie anders bestraft: Herstellung und Besitz von sexualisierten Bildern von Minderjährigen sind straflos, wenn die abgebildete Person eingewilligt hat, nicht dafür bezahlt worden ist und der Altersunterschied zwischen den Beteiligten weniger als drei Jahre beträgt. Strafbar machen sich nur noch jene, die die Aufnahmen weiterverbreiten. Wie das genau funktioniert, erklärt Redaktorin Liliane Minor im Video.